Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 297

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dem Bundesministerium für Justiz berichtet hatten, ein weiterer fallbezogener Ermitt­lungsbedarf wäre nicht zu ersehen. Dies stand damit im Einklang, dass es sowohl LOStA Dr. Pleischl (und sein Vertreter) als auch LStA Dr. Schneider nicht für nötig erachteten, das ihnen zur Unterstützung ihrer Aufsichtspflicht vorbereitete Akten­kompendium am 30. April 2008 nach Sitzungsabschluss mitzunehmen und solcherart wenigstens eine Anscheinsoptik pflichtgemäßen Fallinteresses zu wahren (die Unterlagen wurden von den durchwegs Leitungsverantwortlichen mit dem Bemerken retourniert, der Sachbearbeiter Mag. Kronawetter verfüge ohnedies über ein ent­sprechendes Exemplar).

3.) in einer wesentlichen und langfristigen Behinderung der vom Innenressort angeordneten Evaluierung sicherheitsbehördlicher Ermittlungsmaßnahmen, indem der Evaluierungskommission und damit dem Innenressort die Einsichtnahme in die justiziell unter Verschluss gehaltenen polizeilichen Niederschriften mit Natascha Kampusch und damit die Wahrnehmung der ressortinternen Fachaufsicht verwehrt wurde.

4.) in der medialen Verbreitung krass wahrheitswidriger Informationen zum Ermittlungsverfahren und zu angeblichen Verzögerungsursachen.

5.) in einer sachlich nicht vertretbaren Druckausübung auf jenen Polizeibeamten, der zuletzt vom Bundeskriminalamt führend mit den fallbezogenen Ermittlungen beauf­tragt war. Es handelte sich dabei um den dem Bundeskriminalamt zugeteilten vormaligen Leiter des Landeskriminalamtes Steiermark, Oberst Franz Kröll, der in seinem beruflichen Umfeld (nicht nur bei den Mitgliedern der Evaluierungskommission im Rahmen nahezu zweijähriger enger Zusammenarbeit) als in jeder Hinsicht vorbild­licher, extrem gewissenhafter, sachkompetenter und loyaler Beamter hochgeschätzt war. Er wurde in der Schlussphase des Ermittlungsverfahrens, insbesondere im An­schluss an eine (unter Beteiligung von OStA Dr. Thomas Mühlbacher, der Mitglieder der Evaluierungskommission sowie der Polizeibeamten Oberst Kröll und Chefinspektor Linzer abgehaltenen) Besprechung des damals aktuellen Ermittlungsstandes am 20. November 2009, unter Druck gesetzt, indem man ihm (nach seinen eigenen Worten) „unmissverständlich nahe legte“, den Ermittlungsakt zwecks Durchführung einer finalen Pressekonferenz umgehend zu schließen. Diese Pressekonferenz, bei der die Öffentlichkeit – wie dann im Jänner dieses Jahres tatsächlich geschehen – über eine Entkräftung des Verdachtes der Tatbeteiligung eines oder mehrerer Entführungs­komplizen des Wolfgang Priklopil informiert werden sollte, war laut Aviso Dris. Mühlbacher in letzterwähnter Sitzung von staatsanwaltschaftlicher Seite bereits für die erste Dezemberhälfte 2009 geplant. Dieses staatsanwaltschaftliche Vorhaben kam für die Mitglieder der Evaluierungskommission und für Oberst Franz Kröll umso uner­warteter, als sich kurz zuvor weiterer akzentuierter Aufklärungsbedarf ergeben hatte. Laut einem kriminaltechnischen Untersuchungsbericht vom 18. November 2009 weist eine angeblich von Wolfgang Priklopil begonnene Abschiedszuschrift an seine Mutter, die von seinem Freund und Geschäftspartner präsentiert worden war, keine Über­einstimmung mit der Handschrift des behaupteten Verfassers, dafür aber teilweise eine nennenswerte Affinität zur Handschrift des Geschäftspartners auf. Erst auf Grund des nachdrücklichen Vorhalts aus der Evaluierungskommission, dass neben anderen justiziellen Versäumnissen noch nicht einmal die aus nahe gelegenen Gründen primär unabdingbare Gegenüberstellung der (justiziell im Übrigen bis heute noch nie vernommenen) Tatzeugin Ischtar Rahel Akcan mit Natascha Kampusch vorgenommen worden war, ließ Dr. Mühlbacher eine entsprechende Bereitschaft mit dem Bemerken anklingen, dass die Pressekonferenz „dann eben Anfang Jänner 2010 stattfinden“ wer­de. Bezeichnenderweise verstand er sich zu dieser Erklärung gegenüber den Kom­missionsmitgliedern, obwohl es damals als völlig offen zu gelten hatte, welches Ergeb­nis die reklamierte Gegenüberstellung zeitigen würde. Aus staatsanwaltschaftlicher


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