Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 305

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bis sie schließlich zuletzt einen von Priklopil verschiedenen Fahrzeuglenker mit Bestimmtheit ausschloss.

Die Aussagedivergenzen zwischen den Zeuginnen Kampusch und Akcan sind in ihrem wesentlichen Kern (einerseits definitiver Ausschluss eines Komplizen als Fahrzeug­lenker durch das Opfer als Wageninsassin, andererseits gleichzeitige Wahrnehmung einer männlichen Person am Fahrersitz und eines weiteren, unmittelbar Gewalt anwendenden Täters durch die unbeteiligte Zeugin) plausibel nicht mit bloßen Wahr­nehmungsfehlern, schlüssig vielmehr nur mit partiell bewusst unwahren Angaben einer der beiden Seiten zu erklären (dafür ausschlaggebende Motive liegen allein auf der Opferseite nahe). Dazu fällt (von staatsanwaltschaftlicher Seite erneut unbeachtet) auf, dass die Darstellungen beider Zeuginnen, soweit sie sich hinsichtlich der aus entge­gengesetzter Richtung gleichzeitigen Annäherung an den Tatort wechselseitig unberührt lassen, im Kontext eindeutig die Beteiligung zweier männlicher Per­sonen bestätigen: Wenn sich nämlich Kampusch dem Tatfahrzeug von dessen Heckseite her näherte und dabei den später als Wolfgang Priklopil identifizierten Täter schon aus einiger Entfernung rechts neben dem Fahrzeug am Gehsteig stehend wahrgenommen hat, dann war die gleichzeitig von Akcan aus der Gegenrichtung von der gegenüber liegenden Straßenseite her am Fahrersitz wahrgenommene männliche Person notwendigerweise ein von (dem durch das Fahrzeug zunächst ihrer Sicht entzogenen) Wolfgang Priklopil verschiedener Komplize. Nur dann, wenn der Zeugin Akcan ohne jede Ermittlungsgrundlage unterstellt wird, sie hätte sich bei ihrer Annähe­rung an die Frontseite des Tatfahrzeuges in der Wahrnehmung einer männlichen Person am Lenkersitz geirrt, bliebe Raum für die von Kampusch vorgebrachte Eintäter­version. Ein derartiger Irrtum wurde der Tatzeugin nicht einmal bei der noch darzu­legenden inhaltlichen Inszenierung des Kontaktgesprächs zwischen ihr und Natascha Kampusch am 3. Dezember 2009 insinuiert.

Die Anführung sämtlicher aktenkundiger Gründe, die hinreichenden Anlass gaben und geben, die Zuverlässigkeit der Angaben (auch) der tatbetroffenen Zeugin kritisch zu hinterfragen, würde hier zu weit führen. Lediglich beispielsweise sei angeführt, dass

Natascha Kampusch aktenkundigen Ermittlungsergebnissen zufolge jahrelang man­nigfaltige Gelegenheiten, mündlich oder (beispielsweise durch verdeckte Ablage eines entsprechenden Zettels) schriftlich auf sich aufmerksam zu machen, unge­nützt vorübergehen ließ, wie sommerliche und winterliche Ausflüge mit Wolfgang Priklopil mit zahlreichen, ihren eigenen Angaben zu entnehmende und teilweise auch durch Zeugenaussagen (zB für Sommer 2004 in Lackenhof) bestätigte Möglichkeiten zu Drittkontakten (Gastronomie, Skiverleih, Skilift, Toilettenbesuche etc.), Einkaufs­tätigkeiten in Super- und Baumärkten wie auch an Tankstellen und in einer Apotheke, Nachbarschaftskontakte (zB wiederkehrende Benützung des nachbarlichen Swimming-Pools in Straßhof), Hilfeleistungen bei Arbeiten zur Wohnungsrenovierung, Aufsuchen der Wohnung von Priklopils Mutter, Radausflüge, Ausflugsfahrt nach Orth an der Donau, durch Zeugen bestätigtes ca. halbstündiges unbeaufsichtigtes Zuwarten auf Wolfgang Priklopil in dessen PKW vor der von ihm mitbetriebenen Veranstaltungshalle in Wien 23., etc. bis hin zu einer polizeilichen Verkehrskontrolle, bei der sie als Beifahrerin des Wolfgang Priklopil sogar unmittelbaren Polizeikontakt hatte, sich jedoch auf bloßes „Augenrollen“ beschränkt haben will;

Natascha Kampusch zum Ende ihrer Abgängigkeit eine seelische Verfassung zeigte, die dem Bild eines jahrelang gefangen gehaltenen und gepeinigten Entführungsopfers krass widersprach, indem sie beispielsweise trotz angeblicher achtjähriger Gefangen­schaft zum Ende ihrer Abgängigkeit ehestmöglichen Kontakt weder zu ihrer Mutter, noch zu ihrem Vater suchte, vielmehr ausschließlich an der aktuellen Lebenssituation ihrer Großmutter interessiert war, sie ferner Stolz darüber äußerte, seelisch stärker


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