Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 313

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monatelang zur Fortführung des Ermittlungsverfahrens gedrängt werden, bis ihr dann (mit Unterstützung auf Ministerebene) im November 2008 der kursorische Auftrag zu bloßen zweckdienlichen „Erkundigungen“ (ohne auch nur einen einzigen Verneh­mungs­auftrag) abgerungen werden konnte.

Nicht anders verhält es sich mit jenen medialen Stellungnahmen des Leitenden Oberstaatsanwalts Dr. Pleischl, in denen er den „Fall Kampusch“ als „bis zum ,Geht nicht mehr‘ ermittelt“ bezeichnete, obwohl bis dahin von justizieller Seite sachdienliche Ermittlungsbeiträge nicht einmal versucht worden waren.

Sämtliche oben angesprochenen Ermittlungsdetails sind federführend dem Einsatz und den kriminalistischen Fähigkeiten von Polizeioberst Franz Kröll zu verdanken, der in seinem Wirken bis Sommer 2009 durch ein dreiköpfiges Team unterstützt wurde, das aus dem Bundeskriminalamt zugeteilten, gleichfalls hoch qualifizierten und ambitionier­ten Beamten bestand. Die Mitglieder der Evaluierungskommission, die ab ihrer weiterführenden Neubestellung im Dezember 2008 mit dem operativen Ermittlungs­team des Bundeskriminalamtes in fortgesetztem engem Kontakt standen, konnten sich unmittelbar von den frustrierenden Auswirkungen überzeugen, die das Fehlen jedweder staatsanwaltschaftlichen Reaktion auf die polizeilichen Zwischenberichte welcher Art auch immer bei den ermittelnden Beamten auslöste. Dass diese Frus­tration dann mit den oben erwähnten absurden staatsanwaltschaftlichen Presse­erklärungen massiver Fassungslosigkeit wich, versteht sich von selbst.

Ad 5.): Staatsanwaltschaftliche Druckausübung auf Oberst Kröll in Richtung Ermittlungseinstellung per Jahresende 2009

Die Ergebnisse der im Jahr 2009 intensivierten Ermittlungen brachten auf der Basis vor allem der Angaben der Zeugin Ischtar Rahel Akcan, der besonderen Auffälligkeiten im objektivierten Verhalten des Freundes und Geschäftspartners von Wolfgang Priklopil, der mehrfachen Widersprüche in seiner in wesentlichen Punkten widerlegten Ver­fahrenseinlassung, wie auch mit der Singularität seines Naheverhältnisses zu Wolf­gang Priklopil eine sinnfällige Verdichtung und Abrundung des Verdachtes mit sich, dass es sich bei ihm um den von der genannten Zeugin beobachteten Entführungs­komplizen handelt. Hinzu kam schließlich, wie oben dargelegt, der graphologische Untersuchungsbericht des Bundeskriminalamtes vom 18. November 2009 mit dem diesen Verdächtigen zusätzlich belastenden Aussagewert, dass es sich bei dem von ihm als angebliche Zuschrift des Wolfgang Priklopil an seine Mutter ausgegebenen Schriftzug mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Fälschung handelt. Bei der am 20. November 2009 durchgeführten Erörterung des Ermittlungsstandes durch die Mitglieder der Evaluierungskommission und OStA Dr. Mühlbacher war unter anderem auch Oberst Franz Kröll als operativer Leiter der Sonderkommission des Bundeskriminalamts anwesend. Dabei musste er ebenso wie die Mitglieder der Evaluierungskommission erneut zur Kenntnis nehmen, dass von staatsanwalt­schaftlicher Seite keine Ermittlungsbereitschaft bestand, die darüber hinausgegangen wäre, was (die ab Austritt aus ihrer Abgängigkeit von den Rechtsanwaltspartnern Dr. Lansky/Dr. Ganzger vertretene) Natascha Kampusch zum Verfahrensgegenstand vorgebracht hatte. Zum wesentlichen Besprechungsablauf ist auf oben bereits Gesag­tes und insbesondere nochmals darauf zu verweisen, dass OStA Dr. Mühlbacher dabei trotz des offenen Ausgangs der (erst nach entsprechender nachdrücklicher Rekla­mation letztlich doch) in Aussicht genommenen Gegenüberstellung der diver­gierend aussagenden Tatzeuginnen bereits am 20. November 2009 mit vorgefasster inhaltlicher Bestimmtheit von der finalen Pressekonferenz Anfang Jänner 2010 ausging. Diese staatsanwaltschaftliche Sperrhaltung gegenüber den kriminalpolizei­lichen Ermittlungsfortschritten veranlasste Oberst Kröll nach dem Ende der Be­sprechung im Zuge eines kurzen Meinungsaustauschs mit dem Gefertigten zu mas-


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