Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 331

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Nachdem Ischtar Akcan angab, erstmals auf der Kreuzung Rennbahnweg-Paneth­gasse im weißen Kastenwagen zwei Männer sitzen gesehen zu haben, und aufgrund der Angaben von Natascha Kampusch, wonach sie im Tatfahrzeug auf die leere Lade­fläche gebracht wurde, demnach außer dem Fahrer- und dem Beifahrersitz keine weiteren Sitze im Fahrzeug waren, wurde ihr durch Oberst Kröll auch folgende Überlegung zu ihrer Wahrnehmung über den Tathergang erklärt:

Aus einer Entfernung von ca. 20 Metern nimmt sie rein zufällig den weißen Kastenwagen und einen am Fahrersitz sitzenden Mann war, ohne beim Weitergehen weiter auf dieses Fahrzeug oder den am Fahrersitz sitzenden Mann zu achten. Nach ihrer zufälligen Wahrnehmung geht sie demnach ungefähr 20 Meter bis sie auf gleicher Höhe mit der Stirnseite des Fahrzeuges ist, geht am Fahrzeug vorbei und macht erst, als sie sich im Heckbereich des Fahrzeuges befand, von der gegenüberliegenden Straßenseite aus, ihre Wahrnehmung zum Tathergang. Demnach war es möglich, dass Wolfgang Priklopil vom Beifahrersitz aus, die Annäherung von Natascha Kampusch über den Außenspiegel an der Beifahrerseite beobachtete, sich vom Fahrzeugsitz weg über die leere Ladefläche zur Schiebetüre begab, diese öffnete, aus dem Fahrzeug ausstieg und bereits außerhalb des Fahrzeuges die sich dem Fahrzeug annähernde Natascha Kampusch erwartete, erfasste und in das Fahrzeug beziehungsweise auf die leere Ladefläche verbrachte, danach die Schiebetüre zumachte (was offenbar von Ischtar Akcan auch gehört wurde) und sich über die leere Ladefläche auf den Fahrersitz begab und losfuhr.

Demnach ist die Aussage zulässig, dass Ischtar Akcan bei der Annäherung, wie bereits geschildert, zufällig den weißen Kastenwagen und einen am Fahrersitz sitzenden Mann wahrnahm, dann im Heckbereich den Tathergang beobachte und dabei sah, wie ein Mann ein Mädchen erfasste und nunmehr der Meinung war, dass es sich um zwei verschiedene Männer handelte, und zwar der, den sie zufällig am Fahrersitz sitzen sah, und den, der die Tat auch dann tatsächlich ausführte. Nachdem Natascha Kampusch vorbrachte, dass zur Tatzeit an der Tatörtlichkeit tatsächlich nur Wolfgang Priklopil im Fahrzeug war und nur er die Tat ausführte und sie nur mit ihm vom Tatort weg bis zum Haus in der Heinestraße 60 allein im Fahrzeug war, ist davon auszugehen, dass sich Ischtar Akcan irrte.

Akcan Ischtar brachte dazu vor, dass es durchaus so gewesen sein kann, wie es ihr zuvor von Oberst Kröll geschildert wurde, und sie die Angaben der Natascha Kampusch keinesfalls bezweifeln würde.

Angemerkt wird, dass die Mutter von Ischtar Akcan, Rosa Akcan, ihre Tochter während des Gespräches dahin gehend zu beeinflussen versuchte, doch zwei Täter gesehen zu haben, und sie sich nicht vorstellen könne, dass sich ihre Tochter irren würde. Ihr wurde durch Oberst Kröll dazu erklärt, dass ein Erlebnis dieser Art durchaus dazu führen kann, Irritationen bei der Beobachtung und Wahrnehmung auszulösen, und es verständlicherweise immer wieder vorkommt, dass Zeugen und Opfer, die Schreckliches erleben, bedingt durch das Erlebte, Angaben zu und über einen Täter oder Tathergang machen, die dann bei der Ausforschung des Täters beziehungsweise Klärung der Straftat sich als nicht richtig wahrgenommen herausstellen. Akcan Ischtar wirkte daraufhin nicht mehr auf ihre Tochter ein.

Akcan Ischtar schloss in der Folge nicht mehr aus, dass es sich bei dem an der Kreuzung Rennbahnweg-Panethgasse wahrgenommenen weißen Kastenwagen auch um ein anderes als das Tatfahrzeug gehandelt haben könnte.

Ergebnis der Amtshandlung:

1. Kampusch Natascha, deren Anwalt Dr. Ganzger, der Betreuer von Natascha, Herr  


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