Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 332

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Silveri, Akcan Ischtar und deren Mutter Rosa Akcan, äußerten sich positiv zum zustande gekommenen Gespräch beziehungsweise auch zur Darstellung des jeweils Erlebten durch Natascha Kampusch und Ischtar Akcan.

2. Insbesondere bedankte sich Rosa Akcan bei Natascha Kampusch für die Bereitschaft zu diesem Gespräch und brachte gegenüber den Beamten vor, dass sie sich durch die Aussagen von Natascha Kampusch erleichtert fühle, zumal ihren Erzählungen nach nur ein Täter beteiligt war und ihrer Tochter dadurch auch die Angst genommen wurde.

3. Akcan Ischtar brachte gegenüber dem Cl Linzer vor, dass sie jetzt endlich ruhig schlafen könne, zumal es wirklich nur einen Täter am 02.03.1998 gegeben habe und sie sich offensichtlich wirklich geirrt haben muss. Auch brachte sie vor, dass sie möglicherweise im Bereich der Panethgasse einen zweiten Kastenwagen gesehen habe, der nicht mit dem Täterfahrzeug ident war. Jedenfalls sei sie jetzt erleichtert, dass der sie seit vielen Jahren belastende Sachverhalt nunmehr abgeklärt wurde.

Ende der Amtshandlung: 03.12.2009, um 19:40 Uhr.

Der fallbefasste EOStA Dr. Mühlbacher wurde durch Oberst Kröll vom Ergebnis dieser Amtshandlung am 03.12.2009, um 19:50 Uhr, telefonisch in Kenntnis gesetzt.

Kröll, Oberst

*****

(Anmerk.: Ende der Textinterpretation)

*****

Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist geboten, zumal durch die im Schreiben von Dr. Johann Rzeszut, Präsident des Obersten Gerichtshofes i.R., erhobenen Vorwürfe der begründete Verdacht besteht, dass durch die Vorgehens­weise der Staatsanwaltschaft im Abgängigkeitsfall Natascha Kampusch Straftaten ungesühnt bleiben.

Verlangen

Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen weiters gemäß § 33 Abs 2 GOG-NR, über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser De­batte 5 Minuten für jeden Redner/jede Rednerin. Erstredner 10 Minuten. Stellung­nahme von Mitgliedern jeweils 10 Minuten.

Als Erster erhält der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz, das Wort. Ich erteile es Ihnen hiermit und mache noch einmal aufmerksam: 10 Minuten Redezeit.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite