Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 335

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bühne und dient nicht zur Wahrheitsfindung. – Interessant. Das haben alle gehört, die mit waren, es waren von allen Klubs Bedienstete mit. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Nur so viel zum Zugang zum Untersuchungsausschuss. Ich habe aber großes Inter­esse, meine sehr geehrten Damen und Herren, und Kollege Amon und ich haben beim letzten Untersuchungsausschuss (Ruf bei der FPÖ: Klären Sie auf und denken Sie nach!) bereits über einen Entschließungsantrag einige Punkte gefordert. Dazu gehört auch die Evaluierung der StPO-Reform, die wir ja, so glaube ich, im nächsten Monat vorgestellt bekommen.

Ich habe mich gefreut, dass einige Ausführungen sowohl der Klubchefs als auch ver­schiedenster Fraktionskolleginnen und -kollegen in die Richtung gingen: Schauen wir uns die letzte StPO-Reform wirklich an.

Ich habe gestern dem Kollegen Stadler von diesem Rednerpult aus gesagt: Schaut alle einmal nach, wie die Diskussion war beim Gesetzwerdungsprozess zur letzten StPO-Reform! Ich kann mich an unseren Minderheitsbericht gut erinnern. Es hat sich leider bewahrheitet, ohne dass ich da näher darauf eingehen will.

Aber wir haben damals, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag beschlossen, dass wir eine Behördenreform in dieser Republik durchführen sollen. Ich habe gestern schon gesagt: Laden wir alle dazu ein, versuchen wir es wirklich umzusetzen.

Ich glaube, bei allem, was wir bis jetzt wissen, dass es, wenn wir fair vorgehen, nicht eine Herumschieberei ist, dass also nicht von einer StA zur anderen geschoben wird, sondern es ist doch einer betroffen. Es wird ohnehin jemand genannt, das ist zufälligerweise der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Also ist es naheliegend, dass das weitergegeben wurde an die Staatsanwaltschaft Innsbruck; völlig korrekt und richtig.

Ich glaube, wir alle sollten uns das Ergebnis, das bei der Untersuchung dann heraus­kommt, anschauen, und wenn es notwendig ist, ist es überhaupt keine Frage, dass man über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses redet; vielleicht dann schon mit einem neuen Modell.

Aber ich denke, wenn wir es ernst meinen, sollten wir diese Chance der Staats­anwaltschaft Innsbruck auch geben. Dann bleiben wir nicht bei Vermutungen stehen, denn die Vermutungen kennen wir ja in Wirklichkeit seit dem Jahr 2008, die haben wir auch schon in Untersuchungsausschüssen diskutiert, haben sie in allen Bereichen schon diskutiert, und dann sollte man bei aller Sensibilität – und auch mir ist bewusst, was es bedeutet, wenn ein ehemaliger Präsident des OGH zu dieser Vorgangsweise greift – über echte Fakten reden und nicht jetzt so ein bisschen ins Nebulose hinein.

Ich glaube, dass wir gute Chancen haben, dass wir, wenn wir zügig weiterarbeiten, zu einem neuen Modell des Untersuchungsausschusses kommen. In der Zwischenzeit werden wir auch das Ergebnis von der Staatsanwaltschaft Innsbruck vorliegen haben, das wir dann gemeinsam beurteilen werden; und wenn es Handlungsbedarf gibt, werden wir das rasch umsetzen. (Ruf bei der FPÖ: Handlungsbedarf ist gegeben!)

Ich lade Sie alle aber nichtsdestotrotz dazu ein, dass wir jene Bereiche, die wir bereits kennen, Kollege Amon, zügig angehen, weil ich glaube, dass wir nicht darauf zu warten brauchen. Wir wissen ganz genau, wo Handlungsbedarf zum Beispiel in der StPO gegeben ist. Klubobmann Kopf hat sich gestern auch bereit erklärt, über dieses Thema zu sprechen. Dann haben wir die Grundlage, auch in diesem so sensiblen Fall zu beurteilen, ob wir den Untersuchungsausschuss einsetzen oder nicht.

 


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