Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 35

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zwungen sind, entsprechend zu sanieren, um ihre Zukunftsfähigkeit aufrechtzu­erhal­ten. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Sie sprechen von der Jugend: Die Zukunftsfähigkeit der Jugend ist aufrechtzuerhalten, denn irgendjemand muss diese Leistungen ja auch bezahlen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Strache.) – Irgendjemand ist diesfalls die Jugend, Herr Strache!

Meine Damen und Herren, wenn es darum geht, etwas zu tun, dann bitte ich um eine differenzierte Diskussion! Wir übertreffen trotz der Einsparungen das Niveau des Jahres 2008, und das Jahr 2008 war ein Jahr der Hochkonjunktur. Wenn im Hinblick darauf auch behauptet wird, dass wir hinter den anderen zurück liegen und es jetzt einen Anschlag auf die Familien gibt, dann muss ich sagen: Das ist insgesamt nicht zu rechtfertigen! Das ist eine Übertreibung der Sonderklasse! (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn, meine Damen und Herren, davon gesprochen wird, dass das Ganze jetzt über­falls­artig angegangen werde, und gefragt wird, wann uns das überhaupt eingefallen ist, dann sage ich Ihnen: Diese Kürzungen hat das Parlament im Mai des Jahres 2010 beschlossen! Wir haben das jetzt durchzuführen. Wir haben nur Leistungen, und daher können wir leider nur bei den Leistungen ansetzen! (Abg. Bucher: Wer hat das beschlossen?)

Jetzt bestünde die Möglichkeit – Herr Bucher, hören Sie mir bitte zu! –, entsprechend über alle drüber durchzukürzen. Wir haben das nicht getan, weil wir gesehen haben, dass bei Familien und insbesondere im Bereich schulpflichtiger Kinder wenig Bewe­gungs­spielraum besteht. Deswegen sind von insgesamt 1,8 Millionen Beziehern von Familienbeihilfe 900 000 so gut wie nicht betroffen. Ich möchte gerne einmal in der Diskussion sagen: Das ist mehr als im Jahr 2008! 900 000 sind nicht betroffen, und dieses Geld, das Sie angesprochen haben, kann durchaus für die Familie und für die Wirtschaft verwendet werden.

Der zweite Punkt ist die Frage: Wo streichen wir? – Problematisch ist dabei der Bereich der 24- bis 26-Jährigen, denn es wird damit argumentiert, dass Menschen, als sie ihr Studium begonnen haben, darauf vertraut haben, dass da gewisse Leistungen erbracht werden.

Meine Damen und Herren! Im Jahr 2008 hat es auch noch die Studiengebühren gegeben, und im Jahr 2008 hat es viele von den angesprochenen Leistungen, die ich erwähnt habe, nicht gegeben. Für den Staat gibt es auch keinen Vertrauensgrundsatz und keinen Schutz davor, dass in der Krise gewisse Einnahmen zurückgehen. Der Staat ist damit konfrontiert, und der Staat muss das sanieren.

Deswegen bringe ich einen internationalen Vergleich, wo es noch bis zu diesem Alter entsprechende Beihilfen gibt. Es gibt diese in einem oder in zwei Staaten, und auch dort ist das sehr differenziert; sonst enden diese Beihilfen mit 19 Jahren.

Meine Damen und Herren, wir sollten uns auch nicht täuschen. Schauen Sie sich beispielsweise einmal den Bericht zur sozialen Lage der Studierenden 2010 an! In diesem steht, dass im Alter von 25 Jahren 70 Prozent der Studenten im Ausmaß von zirka 20 Stunden arbeiten. Das bedeutet, dass die Beihilfe keine Studienförderung ist. Wer sozial betroffen ist, bekommt ein Stipendium. Daher sollten wir auch das differenziert betrachten und die Diskussion vielleicht einmal umdrehen und uns fragen, ob das wirklich ein Anspruch ist und jemandem etwas genommen würde oder ob diese Beihilfe in diesem Alter – auch im Hinblick auf den internationalen Vergleich – überhaupt noch zusteht. (Beifall bei der ÖVP.)

Von der FPÖ wurde im Vorfeld immer wieder behauptet – ich weiß nicht, ob es heute wieder kommen wird –, dass wir Familienbeihilfen ins Ausland bezahlen, beispiels­weise in die Türkei oder sonst wohin. – Das ist unrichtig! Das gibt es seit 1996 nicht. Es


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