nungshof geprüft werden. Diese Gemeinden verfügen im Normalfall nicht über die erforderliche Verwaltungsstruktur, um dem Prüfaufwand, der dadurch entsteht, Herr zu werden. Deshalb hat man sich entschieden, dass die Kleinstgemeinden und Kleingemeinden durch die Landesrechnungshöfe und natürlich auch weiterhin durch die Gemeindeaufsicht geprüft werden – somit haben sie ohnehin schon eine doppelte Prüfung – und jene Gemeinden, die eine höhere Einwohnerzahl haben, eben vom Bundesrechnungshof.
Bei Gemeinden, in denen es zu Schwierigkeiten kommt, können mit einem begründeten Ansuchen sowohl die Landesregierung als auch der Landtag zwei Gemeinden auswählen, die dann letztendlich zur Prüfung kommen. Das sind insbesondere jene Gemeinden – das steht auch in den Erläuterungen –, die in wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten stecken, die sich durch mangelhafte Gebarung selbst in eine schwierige Situation gebracht haben. Ich halte es für vernünftig, dass man den Bundesrechnungshof – das würde auch eine massive Arbeitsbelastung bedeuten – nicht auch die Kleinstgemeinden prüfen lässt, ich halte es für vernünftiger, die Kleinstgemeinden und Kleingemeinden vom Landesrechnungshof prüfen zu lassen, weil dieser ganz einfach einen näheren Bezug zu diesen Kleingemeinden hat.
Trotz allem ist diese Ausweitung gerechtfertigt und auch sicherlich richtig. Ich halte sie auch deshalb für objektiv richtiger als andere Vorschläge, die von der Opposition gekommen sind, weil die Einwohnerzahl ein objektives Kriterium ist, währenddessen sich die Budgetzahlen jährlich ändern. Sollte das Budget – von etwa 10 Millionen €, wie es in einem Antrag steht – für die Prüfung ausschlaggebend sein, so kann sich das natürlich laufend ändern. Ich halte die Einwohnerzahl für das objektivere Kriterium und daher für das einfacher Vollziehbare. Die heute zu beschließende Fassung sollte ja auch noch in einiger Zeit Gültigkeit haben.
Dass ein Prüfungsprozess immer wieder neu geordnet werden muss, dessen bin ich mir voll bewusst. Wir haben im Jahr 2009 die Prüfungskompetenz auf Beteiligungsunternehmen mit weniger als 50 Prozent Staatsanteil dahin gehend ausgeweitet, dass man auf die wirtschaftliche Beherrschbarkeit abgestellt hat. Heuer, im Jahr 2010, setzen wir die Prüfbarkeit der Gemeinden herab; ein weiterer Schritt in Richtung bessere Überprüfung der öffentlichen Gebarung. Und letztendlich – und das, glaube ich, sollte ein permanenter Prozess sein – können wir uns dahin gehend verständigen, dass wir den Rechnungshof beauftragen, nach zwei Jahren eine Evaluierung der diesjährigen Prüfausweitung vorzunehmen, um zu sehen, wie die Erfahrungen mit den Landesverfassungen, wie die Erfahrungen mit den Prüfungen selbst sind, um dann hier aufgrund eines Evaluierungsberichtes eine neuerliche Diskussion zu starten.
Ich glaube, die Veränderung in der Gesellschaft, die Veränderung in den Gesellschaftsformen, die Bewältigung der Verwaltungsaufgaben der Gemeinden führen dazu, dass wir unsere Prüfkompetenzen immer wieder anpassen und letztendlich die notwendigen Schritte setzen werden.
Ich halte das für einen ganz entscheidenden, wesentlichen Schritt zur weiteren Ausdehnung der Gemeindeprüfung. Ich denke, dass wir damit einen Meilenstein gesetzt haben. Auch Gemeindeverbände bleiben prüfbar, womit vielen Einwänden Rechnung getragen wurde. – Ich ersuche Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler gelangt mit gewünschten 7 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.
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