Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 60

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10.52.21

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf die Entstehungsgeschichte dieser Verfassungs­novelle eingehen, dann über die Zustände in den Gemeinden, zumindest in ein paar Gemeinden – Herr Kollege Gaßner schaut schon so skeptisch –, über die Zustände des Kontrollwesens, über die an sich prophylaktische Wirkung einer ordentlichen Rechnungshofprüfung, über die Nachteile dieser halben Lösung und letztlich über die verbleibenden Vorteile sprechen, und am Schluss werde ich Sie sogar noch über unser Abstimmungsverhalten aufklären.

Zunächst zur Entstehungsgeschichte. – Wenn mein Vorredner, immerhin der Vorsit­zende des Verfassungsausschusses, feststellt, dass wir damit einen „Meilenstein“ beschließen, dann ist das doch eine kurze Erinnerung wert, wieso wir heute überhaupt etwas zu beschließen haben. Es war die Opposition, damals speziell die Fraktion der Grünen und das BZÖ, die im Kontext – zugegeben – mit einer ganz anderen Materie diese und andere Sachen überhaupt erst aufs Tapet gebracht hat. Es ging damals primär gar nicht um diese Sache, sondern es sind mehrere Dinge miteinander verknüpft worden. So war es. Die Lockerung des Bankgeheimnisses wurde verknüpft mit Ausweitungen der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes in vielfältiger Weise. Das ist der letzte Punkt, und diese Prüfungsausweitungen darf man am Schluss auch würdigen.

Damals haben die Regierungsfraktionen der Opposition vorgehalten: Junktim, Kuh­handel, sachfremd. „Sachfremd“ – das war überhaupt das Beste; als ob innerhalb der Regierung irgendetwas anderes geschehen würde. Jahr und Tag das Gleiche, und zwar zu Recht, denn Aufgabe der Politik ist es, für das einzutreten, wofür man sich wählen lässt, und gegebenenfalls auch etwas durchzusetzen. Man wird der Opposition schwer vorhalten können, wenn sie sich anschickt, etwas durchsetzen zu wollen. In diesem Fall ist ja zumindest ein kleiner Schritt gelungen; etwas, was Kollege Wittmann als „Meilenstein“ bezeichnet hat. Seien wir froh, dass wir das auf die Reise gebracht haben, denn eines wissen Sie selbst ganz genau: Hätten wir damals nicht so gehandelt, könnten Sie heute nicht über einen „Meilenstein“ Presseaussendungen machen. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Die Zustände in den Gemeinden sind wirklich unterschiedlich zu charakterisieren. Es ist, glaube ich, wesentlich, festzuhalten, dass viele Gemeinden, die sich an sich bemü­hen, gut zu wirtschaften, ganz andere Probleme finanzieller Art haben. Viele der verschuldeten Gemeinden – um diese geht es jetzt aber im Prinzip weniger – können gar nichts dafür. Das ist eine Frage der Einnahmensituation generell, der Ertrags­anteile, der zunehmenden Aufgaben, und da geht halt oft die Schere auseinander. Das ist schon richtig, und um diese Probleme zu klären und zu beheben braucht man auch nicht unbedingt Rechnungshofprüfzuständigkeiten, sondern da geht es um ganz an­dere Dinge. Da ginge es allenfalls um die Finanzverfassung und um Wirtschaftspolitik. Es gibt aber auch Gemeinden – und die Zahl ist leider im Steigen begriffen –, die schlecht wirtschaften, die Blödsinn machen – sagen wir es, wie es ist –, Gemeinden, wo Prestigeprojekte gebaut werden, und zwar auf Kosten der GemeindebürgerInnen, weil das Geld dann anderswo fehlt, und so weiter und so fort.

Ich darf in diesem Zusammenhang – was auch durchaus nützlich ist – in meinem Wahlkreis bleiben, nämlich im Bundesland Steiermark. Dort gilt es, zwei besondere Schmankerln aufzuzeigen, die auch aktuell immer noch Millionenschäden auswerfen. Man fragt sich, wo da die Kontrolle war.

Zunächst zur Gemeinde Fohnsdorf. – Es wird demnächst ein Rechnungshofbericht kommen, der allerdings auf Druck der Opposition zustande gekommen ist, weil die steirische Landesregierung gar nicht mehr anders konnte, als prüfen zu lassen. Nach


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