Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 58

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es wird weiters die Möglichkeit geschaffen, unter ganz bestimmten Umständen auch Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern zu prüfen. Allerdings sind diese Umstände sehr eingeschränkt, weil die Landesregierung beziehungsweise der Landtag einen Antrag stellen muss, und das können maximal zwei pro Jahr sein.

Das bedeutet, der politischen Willkür sind Tür und Tor geöffnet, zu einer Quer­schnittsprüfung durch den Rechnungshof ist jedenfalls nicht die Möglichkeit gegeben. Daher haben wir natürlich große Kritik anzubringen. Es wäre ja geradezu das Entscheidende, dass die Gemeinden quer durch Österreich in einer Querschnitts­prüfung geprüft werden können, zum Beispiel Gemeinden mit ähnlicher Struktur und so weiter. (Abg. Rädler: Sie haben überhaupt keine Ahnung! Es wird genug geprüft!)

Es ist vollkommen richtig, es wäre notwendig, auch Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern zu prüfen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Jury.) Das sind immerhin rund 2 300 Gemeinden, und die durchschnittliche Verschuldung pro Einwohner dieser Gemeinden beträgt etwa 1 600 €, Tendenz steigend. Also dass es dort nicht notwendig sein soll, Prüfungen durchzuführen und Vorschläge zu machen, wie die Situation zu verbessern ist, verstehe ich nicht. Ich verstehe diese Blockade der Regierungsparteien nicht. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Jury.)

Deshalb bringen wir auch gemeinsam mit den Grünen einen Abänderungsantrag ein, dass der Rechnungshof zumindest vier Gemeinden pro Jahr, die weniger als 10 000 Einwohner haben, ohne jede Einschränkungen prüfen darf und dass es ein Minderheitsrecht in den Landtagen wird, Prüfungen zu verlangen. Das wäre der nächste kleine Kompromiss.

Wenn es der Regierung tatsächlich ein Anliegen ist, dass diese Prüfungen durchge­führt werden, und wenn es Ihnen – immerhin ist der Rechnungshof ein Hilfsorgan des Parlaments, das heißt, wir sind alle auf einer Seite – tatsächlich ein Anliegen ist und Sie diese Verfassungsbestimmung einstimmig durchbringen wollen, dann kann ich Ihnen nur sagen: Stimmen Sie dem Abänderungsantrag zu!, dann haben wir einen weiteren Schritt getan. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Jury.)

10.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.47.07

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich sagen, es handelt sich hier um ein Gesetz, das einen wesentlichen Schritt zur Ausdehnung der Prüfkompetenz beschreitet, nämlich die Grenze bei der Einwohnerzahl der Gemeinden, ab der der Bundesrechnungshof für die Prüfung zuständig wird, auf die Hälfte herabzusetzen, von 20 000 auf 10 000 Einwohner. Das ist ein ganz wesentlicher Schritt. Das heißt, der Bundesrechnungshof kann alle Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern prüfen.

Herr Kollege Stefan, es dürfte Ihnen entgangen sein, dass der Bundesrechnungshof nicht nur zwei Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern prüfen kann, sondern je zwei, also vier. Es sind de facto vier Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern, die geprüft werden können – wie Sie gefordert haben –, und ich glaube, das wäre ein Kompromiss.

Warum sind es vier Gemeinden? – Auch das hat eine Begründung. Man darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Die Gemeinden mit bis zu 10 000 Einwohnern sind Kleinstgemeinden. Diese Kleinstgemeinden werden von der Gemeindeaufsicht geprüft, sie werden geprüft vom Landesrechnungshof, und sie würden noch vom Bundesrech-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite