3. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 677/A der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz, BGBl. I Nr. 47/2009, geändert wird (988 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1187/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Rechnungshofgesetz 1948, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, sowie über den
Antrag 599/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der Zuständigkeiten des Rechnungshofes (989 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
10.42
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Notwendigkeit des sparsamen Mitteleinsatzes ist unbestritten, und daher liegt es nahe, dass man als wesentliche Grundlage dafür Prüfungen durchführt. Für diese Prüfungen gibt es den Rechnungshof. Es gibt aber ganz eigenartigerweise immer wieder eine Art Blockade, wenn die Oppositionsparteien weitere Prüfmöglichkeiten des Rechnungshofes einfordern. Immer wieder herrscht hier starker Widerstand, als hätte man Angst vor Prüfungen; vielleicht ist das ja auch so. Auf jeden Fall liegen einige Anträge der Opposition vor, wie man die Prüfkompetenz des Rechnungshofes ausweiten könnte.
Ein wesentlicher Punkt wäre: Prüfkompetenz bei Übernahme von Staatshaftungen beziehungsweise Mittelzuführungen im Zusammenhang mit dem Bankenhilfspaket.
Ein weiterer wesentlicher Punkt wäre, die gemeinnützigen Bauvereinigungen zu prüfen, ganz abgesehen von den Beteiligungsverhältnissen.
Auch die Beteiligung von Unternehmen, die mindestens 25 Prozent Staatsanteil haben, wäre ein ganz wesentlicher Prüfungspunkt, weil da ja das Geld des Staates gebunden ist. Es wäre wichtig, in diesem Bereich Prüfungen durchzuführen.
Und letztlich: die Prüfung von Gemeinden, auch von kleineren Gemeinden. Nach derzeitigem Stand sind Prüfungen von Gemeinden erst ab einer Einwohnerzahl von 20 000 zulässig.
Wir haben jetzt einen Antrag der Regierungsparteien vorliegen, der auf unseren Druck hin zumindest in die richtige Richtung geht, denn die Prüfkompetenz wird jetzt auf Gemeinden ab 10 000 Einwohner erweitert. Das heißt, es waren bisher 24 Gemeinden, jetzt werden es 71 Gemeinden sein, die in die Prüfzuständigkeit fallen. – Ein Schritt in die richtige Richtung.
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