Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 67

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Da, denke ich, ist es notwendig, weiterzuarbeiten. Jetzt stimmen wir einmal in dritter Lesung zu, aber es ist an einer weiteren Ausdehnung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes weiterzuarbeiten. (Beifall bei der FPÖ.)

11.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


11.17.08

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss geht es darum, dass wir die Kontrolle und Prüfung für unsere Gemeinden neu ausrichten und neue Möglichkeiten schaffen. Ich möchte mich eingangs bei den Verfassungs­sprechern Willi Molterer und Peter Wittmann, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Opposition bedanken, die dazu beigetragen haben, dass es gelungen ist, dass wir in Abstimmung mit den Ländern, Landesrechnungshöfen, Gemeindebund und Städtebund heute hier ein tragfähiges Modell beschließen können.

Es war durchaus nicht einfach. Es ist ja auch eine gewisse Zeit vergangen. Wir haben vor einem Jahr, glaube ich, intensiv diskutiert, und jetzt ist es gelungen, dass wir das zum Abschluss bringen. Die Entwicklung zeigt – Österreichs Gemeinden waren mit Ende 2008 mit 12,7 Milliarden € verschuldet –, dass die wirtschaftliche Situation natür­lich nicht leichter wird. Und gerade die ausgelagerten Betriebe – die Vorredner haben das schon betont – stellen ein gewisses Problem dar, hier Kontrolllücken zu schließen.

Ich glaube, der nächste Grund und ein wichtiger Grund ist, dass es Entwicklungen und Veränderungen bei Gesellschaftsformen und im Finanzierungsbereich gibt. Da braucht es eine professionelle Prüfung und professionelle Einrichtungen.

Ich verwahre mich dagegen, dass gesagt wird – das kommt auch heute hier immer wieder durch –, dass nicht geprüft wird. Es wird geprüft im Gemeindebereich, vor Ort. Das ist die effiziente Kontrolle, wo man auch einen Einblick in das Gemeinde­geschehen hat – die Bezirksverwaltungsbehörden, die Landesrechnungshöfe. Und da könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man gerade bei den Landesrechnungshöfen etwas tut. Wer das einmal hinterfragt, wird genau feststellen, dass es gerade die Res­sourcen sind, dass es unterschiedliche Prüfungen in den Ländern gibt.

Ich wünsche mir, dass in Zukunft der Bundesrechnungshof besser und effizienter mit den Landesrechnungshöfen zusammenarbeitet. Ich glaube, dieser Gesetzesbeschluss bringt diese Möglichkeiten.

Es geht für uns alle darum, wo und wie wir effizient prüfen können. Es geht darum, wo wir unsere Hauptgrundsätze – Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Ver­hältnis­mäßigkeit – am besten wiederfinden können.

Wichtig ist auch – und das ist, so glaube ich, auch das, was die Sorge unserer Kom­munal­politiker und der Bürgermeister ist –, dass wir nicht mit zusätzlichen Prüfungen überbordende Bürokratie einführen, sondern dass effizient, sparsam und transparent kontrolliert und geprüft wird.

Ich meine, insgesamt ist dieses Modell ein Auftrag dahin gehend, die Prüfung und die Kontrolle neu auszurichten. Es geht darum, dass wir dieses Modell beobachten und dass der Rechnungshof seine Erfahrungen dann wieder einbringt und wir an der Schraube Prüfung ständig drehen können sollten, wenn Bedarf besteht. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite