Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 77

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Letztlich ist die Frage, was kontrolliert werden darf und was in einem Bericht steht, immer noch eine Frage der Mehrheit – und das ist im Waldviertel in der Regel die Mehrheit der Österreichischen Volkspartei, meine Damen und Herren! Das heißt, der Bürgermeister prüft sich im Endeffekt selbst. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Daher ist es notwendig, dass aus generalpräventiven Gründen eine forcierte Rech­nungshofprüfung stattfindet. Das wird generalpräventiven Charakter haben, und dann hat man Maßstäbe, dann hat man Vergleichsmöglichkeiten, was in einer Gemeinde zulässig ist und was nicht. Davon profitieren die Gemeinde – zwar nicht immer der Bürgermeister, aber die Gemeinde – und auch die Gemeindeaufsicht, denn die wird sich in Zukunft überlegen müssen, ob sie manche Schludrigkeit toleriert, wenn der Rechnungshof bei gleichgelagerten Fällen keine Toleranz aufbringt. Es wird sich eine professionelle Spruchpraxis entwickeln – gratis –, das heißt, das ist auch eine Form der Beratung, nämlich der professionellen Beratung, wie Herr Kollege Windholz schon gesagt hat, und es sollten damit die Einsparungspotenziale der Gemeinden gestärkt und besser ausgelotet werden.

Letztlich sollte auch das Legalitätsprinzip – zumindest das Bewusstsein dafür – ge­stärkt werden, denn, meine Damen und Herren, wenn ein Bürgermeister im Burgen­land – und das ist wahrscheinlich kein Einzelfall – Wahlen fälscht, Stimmzettel fälscht und dann immer noch keinen Grund sieht, zurückzutreten – es ist, glaube ich, zufällig jemand von der ÖVP gewesen, es könnte aber auch jemand von jeder anderen Fraktion gewesen sein; ein Roter bringt das auch zusammen; in Kärnten hat es, glaube ich, einmal einen Roten gegeben, der bei ähnlichen Dingen erwischt wurde –, dann fehlt schlicht und einfach jedes Bewusstsein für den Rechtsstaat, für das Legalitätsprinzip. (Abg. Rädler: Und was würde da der Rechnungshof machen?!)

Wenn man sich Bauverfahren anschaut, dann steigen einem bei einem erheblichen Teil die Grausbirnen auf, wenn man das alles unter den Lichtkegel des Legalitäts­prinzips stellt, meine Damen und Herren. Es ist daher notwendig, dass der Rechnungs­hof mit seinen Prüfberichten in den Gemeinden in Zukunft ein stärkeres Sensorium bewirken wird, was das Legalitätsprinzip anlangt. (Abg. Rädler: Keine Ahnung!)

Herr Bürgermeister Rädler schreit: „Keine Ahnung!“ – Das glaube ich aber schon. Ich habe leider genug Ahnung, weil das nämlich eine meiner Spezialmaterien ist. Ich muss Sie immer wieder daran erinnern, ich habe als zuständiger Landesrat für Baurecht mehrere Bürgermeister deswegen vor Gericht stellen müssen, und einige davon sind auch verurteilt worden. – Die waren zufällig alle von eurer (in Richtung ÖVP) Fraktion! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.49.28

Abgeordneter Maximilian Linder (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Prä­sident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Herr Stadtamtsleiter von Spittal (in Richtung Besuchergalerie), herzlich willkommen, freut mich!

Lieber Herr Kollege Stadler, ich gebe dir nicht recht darin, dass die Prüfungen in den Gemeinden von den Bürgermeistern dirigiert werden. (Abg. Rädler: Der war auch einmal beim BZÖ!) Das Problem besteht einzig und allein bei den Prüfenden selbst, bei den Prüfern. Ich habe in meiner Gemeinde in der letzten Periode einen ÖVP-Prüfer gehabt, der genauestens und gut, aber nicht böswillig geprüft hat, Projekte geprüft hat,


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