Abschluss kommen, was ein weiterer Schritt wäre, uns mit unserer Geschichte positiv auseinanderzusetzen.
Zur Historie: Jüdische Gräber werden der Religion gemäß nie aufgelöst, sondern bestehen auf Dauer. Daher war ganz einfach eine Lösung gefragt, und daher ist auch mit diesem Entwurf jetzt einmal ein Papier da, das wir weiterentwickeln können. Durch die Unterzeichnung des Washingtoner Abkommens – eines völkerrechtlichen Vertrages – hat sich Österreich zur symbolischen Entschädigung bekannt und gleichzeitig auch zugesichert, sich der Unterstützung und vor allen Dingen Renovierung der verwahrlosten jüdischen Friedhöfe anzunehmen.
Die innerstaatliche Kompetenzlage hat diese gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden ganz einfach notwendig gemacht, um das auch durchführen zu können.
Im Herbst 2008 hat man damit begonnen, die Vorarbeiten für die Sanierung und letztendlich auch für die Kostenschätzung zu machen. Am Beispiel Wien kann ich sagen, für den Friedhof Währing wurde ja damals die Historikerin Tina Walzer beauftragt, einmal diese rund 8 000 Gräber zu erheben und zu inventarisieren. Auch damals sind für dieses Vorprojekt bereits Kosten in Höhe von 300 000 € angefallen, die damals auch vom National- und des Zukunftsfonds, die beide aus Bundesmitteln gefördert und gespeist werden, bezahlt wurden.
Aufgrund dieser Vorerhebungen und letztendlich der von der IKG gemachten Aufstellung über die geschätzten Kosten kam es dann im Dezember des Vorjahres zu einer Einladung unseres Bundeskanzlers Werner Faymann, wo sich der Bund, die Länder Niederösterreich und Wien und auch die Israelitische Kultusgemeinde zusammengefunden haben, um betreffend Sanierung zu einer Einigung zu kommen. Bereits damals galt natürlich auch der Appell, dass es nicht nur die beiden Bundesländer sein könnten, die sich darum kümmern sollten, sondern es müssten sich auch die übrigen Bundesländer der Verpflichtung bewusst sein, das jüdische kulturelle, religiöse Erbe ganz einfach anzutreten und da auch mitzuwirken.
Die Vereinbarung wurde im Jänner dieses Jahres getroffen, damals von allen Fraktionen auch angenommen, es wurde damals auch ein entsprechender Entschließungsantrag formuliert. Heute könnten wir mit Verabschiedung des Gesetzentwurfs, der nun vorliegt, einen weiteren Schritt setzen.
Es war damals auch der Wunsch, dass der geforderte Fonds, der jetzt errichtet wird, beim Nationalrat angesiedelt wird, was auch so erfolgen wird. Der Bund wird in den nächsten 20 Jahren wertgesichert jeweils eine Million € zur Verfügung stellen. Der Fonds wird auch offen sein für Drittmittel. Auch die IKG wird gefordert sein, Mittel, deren Höhe jener der Mittel des Bundes entspricht, aufzubringen.
Die Leistungen des Fonds werden nur dann erbracht, wenn sich die Standortgemeinden auch nach der Sanierung verpflichten, ganz einfach noch 20 Jahre für die weitere Erhaltung zuständig zu sein.
Der Beirat wird das Ganze kontrollieren. Die Mitglieder des Beirates haben auch noch die Möglichkeit, Historiker und sachkundige Experten beizuziehen, werden das Kuratorium weiters bei der laufenden Instandhaltung beraten und ganz einfach die Projekte begleiten.
Ein sehr positives Zeichen für mich im Ausschuss war, dass damals schlichtweg Einstimmigkeit gegeben war. Der heutige Gesetzentwurf ist ein sehr deutliches Zeichen, dass sich Österreich seiner Verantwortung nicht nur bewusst ist, sondern ganz einfach
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