Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 94

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Umso mehr wundert es mich, dass sie jetzt immer wieder die gleichen Argumente vorbringt und dabei Gefahr läuft, immer wieder die gleichen Antworten zu bekommen; denn es ist eine Rechtsinterpretation, die wir haben, und es ist eine durchaus zulässige Rechtsinterpretation, die Sie haben. Es findet ja dann die Abstimmung statt, und wir werden sehen, wie abgestimmt wird. Wir bleiben dabei: Wir glauben, dass es im Interesse Österreichs so am besten war. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


12.48.25

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Interpretationsmöglichkeiten gibt es – das ist schon richtig, Josef Cap. Die Frage ist nur eine relativ einsame. Ich darf nur in Erinnerung rufen: Die Sichtweise, die wir hier schon mehrmals vorgetragen haben, teilen ja nicht nur ExpertInnen, sondern auch VerfassungsjuristInnen und -professorInnen.

Aber bleiben wir im politischen Bereich: Auch der Bundespräsident hat gesagt, dass es sich dabei um „keine Ermessensbestimmung“ handelt. Die Nationalratspräsidentin sieht das ganz ähnlich. Das können wir uns also wirklich schenken, nur müssen Sie es eben aushalten, dass wir das zitieren, damit es immer wieder festgehalten wird. Wir fühlen uns da auf der sicheren Seite. Damit sind die beiden Ministeranklagen begrün­det – wie ich meine, gut begründet. Und sie sind auch gut und richtig eingebracht.

Die Tatsache, dass der Verfassungsgesetzgeber selber Vorkehrungen getroffen hat für den Fall, dass er eine unfähige Bundesregierung hat, ist, meine ich, noch kein Hinweis darauf, dass die Bundesregierung mit Anlauf und Gaudi von vornherein unfähig sein darf. Das hat der Verfassungsgesetzgeber ja wohl nicht gemeint. Sonst müsste man ja überall dort, wo wir Vorschriften haben, etwas zu unterlassen, und dann weitere Vorschriften, wie mit dem Zustand umzugehen ist, schlussfolgern: Das ist ja eh legitim. – Wenn Sie auf den berühmten Hendldieb zurückkommen wollen, dann dürfte man so gesehen Hendln stehlen, denn die Rechtslage sieht ja auch vor, wie nachher zu prozedieren ist. So kann es ja nicht sein!

Im Übrigen: Auch den Hinweis darauf, dass das Parlament ersatzhalber einspringen kann, halte ich für pure Provokation, insbesondere, wenn darauf von diesem Pult aus hingewiesen wird. Sie als Klubobmann sollten ganz genau wissen, wie beschränkt und gering – für diese Aufgabenstellung eigentlich so gut wie nicht vorhanden – die Mög­lich­keiten von Abgeordneten beziehungsweise von Klubs sind, hier ein vollständiges Budget vorzulegen.

Da müssten wir nämlich einmal über etwas ganz anderes reden, dass in Österreich wirklich Parlamentarismus aufgezogen wird, man sehr viel Expertise von den Ministerien wegnehmen muss, wenn man den Apparat nicht aufblähen will, und einmal dem Parlament und den Abgeordneten überhaupt die Möglichkeit geben muss, zu vollführen, was Sie von uns da indirekt verlangen. Insofern finde ich diese Argumen­tation ein bisschen perfid. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Aber das ist man ja vom Kollegen Cap an solchen Stellen leider durchaus – wenn schon nicht gewohnt, so tritt es doch in gewisser Häufung auf, nämlich immer dann, wenn er sich so verrenken muss, um irgendetwas zu verteidigen, das er vor drei Jahren noch ganz anders beschrieben hat. Aber in dieser Klasse zeichnet er sich aus.

Zur Budgetsache selber will ich gar nichts sagen. Es ist jedenfalls auffällig, wie auch das Prozedere offensichtlich den Inhalt beeinflussen kann. Denn: Das ist handwerklich ein Murks. Der handwerkliche Murks kommt zustande – und das hat mit dem eigent-


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