niedrigen Inlandspension auf die gesamten Leistungen der österreichischen Krankenversicherung zugreifen.
Da ist schon die Frage, inwieweit da Gerechtigkeit herrscht. Deswegen gibt es unsere Zustimmung nicht nur zu den Punkten, die Sie genannt haben, sondern auch zum Punkt der Einbeziehung der AuslandspensionistInnen.
Zur Frage der Rückforderung ausständiger Gelder für Leistungen an Menschen, die in Österreich verunfallt sind oder in Österreich Krankenbehandlung angenommen haben, wenn von den zuständigen Ländern nicht gezahlt wird: Wir wissen, dass das ein Problem ist. Wir wissen aber auch, dass es jetzt Gott sei Dank durch die Änderung der Verordnung so ist, dass wir Möglichkeiten haben, das einzufordern. Es muss innerhalb von 18 Monaten nach der Meldung, dass ein Betrag ausständig ist, bezahlt werden. Wenn ein Land das nicht tut, gibt es jetzt auch die Möglichkeit, Verzugszinsen einzuheben. Das heißt, wir haben bereits eine Verbesserung erreicht. Ich stimme Ihnen aber völlig zu, dass wir uns anschauen müssen, wie das weitergeht. Wir müssen uns aber auch anschauen – und da sind wir gerade dabei –, wie hoch denn unsere Außenstände für Leistungen, die Österreicherinnen und Österreicher im benachbarten Ausland und im europäischen Ausland in Anspruch genommen haben, sind.
Zum zweiten Punkt, zur Frage der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen vor allem in Verknüpfung mit einer Gesundheitsreform: Meine Meinung, die Meinung meiner Fraktion, aber auch die Meinung von Expertinnen und Experten ist, dass das Zusammenlegen von Krankenkassen keine Gesundheitsreform bedeutet. Da sind mir Bemühungen zur Vereinheitlichung des Krankenanstaltenrechts deutlich lieber und Bemühungen, zu einer bundesweiten Steuerung zu gelangen.
Da ich weiß, dass man mir und meiner Fraktion in diesen Fragen nicht glaubt, möchte ich Bert Rürup zitieren, der sich für Deutschland die Effekte der Zusammenlegung der Krankenkassen angeschaut hat. Die Studie, die er gemacht hat, ergab, dass sich mit den Daten der Statistik die Annahme, dass große Kassen kostengünstiger arbeiten als kleine, nicht belegen lässt. Die vorliegenden Daten legen sogar eher den umgekehrten Schluss nahe, nämlich dass Kassen mit zunehmender Größe weniger kostengünstig arbeiten. Das war ein Prozess, der in Deutschland bereits nachverfolgt werden konnte. Rürup sagt auch, dass die Zusammenlegung von Krankenkassen meistens eine politisch motivierte Forderung ist – auch in Deutschland war es offensichtlich so – und nicht so sehr eine ökonomisch motivierte Forderung.
Da die FPÖ diesem Antrag ja zustimmen wird, möchte ich auch darauf hinweisen, dass, wenn wir uns überlegen würden, die Krankenkassen zu einer zusammenzulegen, wir uns dann auch überlegen müssten, und zwar als ersten Schritt, die Ärztekammern, die die wichtigsten Verhandlungspartner sind, zu einer zusammenzulegen, sprich neun Landesärztekammern aufzulösen und stattdessen eine bundesweite Ärztekammer zu etablieren. Viel Vergnügen bei diesem Vorhaben!
Aus der Analyse des Prozesses ergab sich auch die Annahme, dass eine zentral verhandelnde Krankenkasse die Honorare, die bundesweit sehr unterschiedlich sind, nicht nach unten nivellieren, sondern deutlich nach oben anheben würde und wir damit also keine Kostenersparnis, sondern eine Kostensteigerung bekommen würden. (Beifall bei der SPÖ.)
13.35
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
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