Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 106

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die Neuregelung der Kostentragung durch die Krankenversicherungsträger bei Per­sonen von außerhalb des Sprengels im zuständigen Krankenversicherungsbereich, eine Vereinfachung im Bereich der Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler bei Absolvierung einer individuellen Berufsorientierung, eine Neugestaltung des Vorsitzes in der paritätischen Schiedskommission, all das sind Punkte, die wir begrüßen.

Wenig Freude haben wir mit dem Punkt, der die Einhebung von Krankenversiche­rungs­beiträgen von Beziehern ausländischer Renten und Pensionen vorsieht. Wir glauben nicht, dass es Sinn macht, Leute zusätzlich mit Mehrfachversicherungen zu belasten. Im Ausschuss wurde gesagt, das betreffe vor allem Grenzgänger in Vorarl­berg, die in der Schweiz gearbeitet haben. Mich hätte in diesem Zusammenhang inter­es­siert, wie viele Personen das wirklich sind, und wie hoch dann die zusätzlichen Einnahmen für die Krankenkassen sein werden. Mir ist das nicht besonders recht. Wir haben aber, weil alle anderen Punkte wirklich gut waren, trotz dieses Punktes diesem Gesetz zugestimmt, und wir werden das natürlich auch heute machen.

Des Weiteren wird jetzt über den Antrag des Kollegen Spadiut betreffend Zusam­menlegung der 22 Krankenversicherungsträger abgestimmt. Auch diesem Antrag werden wir unsere Zustimmung geben. Es macht Sinn, hier endlich eine Zusammen­legung, eine Vereinheitlichung auch österreichweit zu schaffen. Es wird permanent über Zwei-Klassen-Medizin diskutiert. Erst gestern war ein langer Beitrag dazu im ORF zu sehen. Das ist eine unehrliche Diskussion, wenn man bedenkt, dass wir neun verschiedene Gebietskrankenkassen haben. Wir haben also allein in diesem Bereich eine Neun-Klassen-Medizin, denn jede Gebietskrankenkasse bezahlt andere Dinge. Da gibt es eine Ungleichbehandlung, die endlich ausgeräumt werden sollte, und daher werden wir auch diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Des Weiteren steht noch mein Antrag betreffend Erstattung von Arzt- und Spitalkosten für Ausländer, für Urlauber, die verunfallt sind, auf der Tagesordnung.

Hiezu hat uns der Herr Bundesminister im Ausschuss erklärt, dass diese Kosten im EU-Raum innerhalb von 18 Monaten zu begleichen sind. Das ist zwar sehr schön, wir wissen aber, dass das nicht funktioniert. Daher ist dieser Antrag doch sehr aktuell, und ich würde meinen, wenn das nicht automatisch funktioniert und geschieht, dass man da von österreichischer Seite dem auch Nachdruck verleihen sollte, dass diese Kosten wirklich von jenen EU-Nachbarstaaten eingetrieben werden, die säumig sind. Gerade jetzt im Hinblick auf die anstehende Schisaison ist das wieder aktuell. (Beifall bei der FPÖ.)

13.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Dr. Oberhauser. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.31.01

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr viele Punkte aus dem 2. Sozialver­siche­rungs-Änderungsgesetz wurden von meiner Vorrednerin Dr. Belakowitsch-Jenewein schon angeführt. Zu dem Punkt, den sie kritisiert hat, die Einbeziehung der AuslandspensionistInnen, hat sie gefragt, was die Mehreinnahmen sind. Das Bundes­ministerium rechnet mit 20 Millionen € an Mehreinnahmen für die Krankenkassen aus dem Bereich der Auslandspensionskrankenversicherung. Sie haben es bereits ange­sprochen, es sind sehr viele aus den westlichen Bundesländern, Menschen, die in der Schweiz arbeiten und in Vorarlberg leben. In der Schweiz ist das Gehaltsniveau höher, das heißt, sie haben auch eine höhere Pension, können jedoch schon mit einer


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