Funktionen der e-card, die Neuregelung der Kosten, die Tragung der Kosten durch den KV-Träger bei Leistungen an Personen außerhalb des Sprengels des zuständigen KV-Trägers.
Meine Damen und Herren, der wesentlichste Punkt ist sicherlich die Einhebung von Krankenversicherungsbeiträgen bei Auslandspensionen. Was war überhaupt der Auslöser dieser Maßnahme? Warum sollen wir das hier im Nationalrat beschließen? – Auslöser war eigentlich die Vorarlberger Gebietskrankenkasse, weil dort sehr viele Grenzgänger tätig sind, die dann im Ruhestand eine ausländische Pension beziehen. Österreichweit redet man da von rund 120 Personen und einer Summe von rund 20 Millionen €. Der Hauptverband hat im Frühjahr 2010 in der Trägerkonferenz einen Beschluss gefasst, dass die 5,1 Prozent KV-Beiträge für solche Pensionen eingehoben werden sollen, und es wurde letzten Endes auch eine gesetzliche Änderung beantragt.
Wir stimmen dieser Regelung zu – und ich möchte auch sagen, warum wir dieser Regelung zustimmen: Grenzgänger-Pensionisten können natürlich in dem Land, in dem sie berufstätig waren, in dem sie gearbeitet haben, auch Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Das heißt, sie können dort ins Spital gehen, sie können dort einen Facharzt oder einen Arzt aufsuchen. Und es gibt ja zwischenstaatliche Abkommen – zum Beispiel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich –, dass dann die Kosten vom Hauptverband abgerechnet werden. Das heißt, Österreich kommt insgesamt für diese Leistungen auch auf. Deshalb ist es meiner Meinung nach gerechtfertigt, dass wir in diesem Bereich die 5,1 Prozent Krankenversicherungsbeiträge einheben, weil wir insgesamt für die Leistungen für diese Personen aufkommen und diese Leistungen auch bezahlen. Das ist, so glaube ich, nachvollziehbar, und es ist aus meiner Sicht auch gerechtfertigt, dass wir diesen Beitrag einheben.
Es wird aber nicht so sein – es wurden ja von den einzelnen KV-Trägern Schreiben versandt an die betroffenen Personen –, dass das ab 1. Mai 2010 – also rückwirkend – passieren soll. Das wird nicht passieren. Es ist angedacht, das ab Juli 2011 zu starten. Warum? – Weil die Datenerhebung in diesem Bereich nicht abgeschlossen ist. Die Pensionsversicherungsträger werden sich mit der Datenerhebung auseinandersetzen – in erster Linie die PVA –, damit man überhaupt sagen kann, wie viele Pensionsbezieher mit welcher Pensionshöhe von den ausländischen Renten es gibt. Dann wird man in die Richtung gehen, dass ab Juli 2011 dieser Krankenversicherungsbeitrag eingehoben wird – noch einmal gesagt, aus unserer Sicht gerechtfertigt, weil wir auch für die Leistungen bezahlen, die im Ausland auf der Ebene der Gesundheitsstruktur erbracht werden.
Meine Damen und Herren, abschließend ein Wort noch zur Zusammenlegung der Kassen, aus 22 mach eins.
Erstes Argument dagegen: Das sind gewachsene Strukturen. Wir haben Selbständige, wir haben Unselbständige. Eines, denke ich, wollen wir alle miteinander nicht, dass wir diese Struktur immer weiter weg von den Bürgerinnen und Bürgern bringen. Zum Zweiten gibt es sehr gute Ansätze in diesem Bereich, denen man nachgehen sollte.
Es gibt einen Rechnungshofbericht, in dem die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse mit der Wiener Gebietskrankenkasse verglichen wurde. Alleine im Verwaltungsbereich wurde dort festgestellt, dass in Oberösterreich eine Mitarbeiterin in der Gebietskrankenkasse für rund 600 Versicherte zuständig ist und in Wien sind es rund 410. Ich glaube, dort könnte man ansetzen, um Kosten zu sparen, auch in der Verwaltung. Diese Berichte liegen nach wie vor vor, geändert hat sich sehr, sehr wenig in diesem Bereich. Man sollte das zuerst tun, bevor man hier mit dem Rasenmäher
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