Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 111

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öffnet, was eben heute sehr oft durch die Krankenkassen verweigert wird. Viele andere europäische Länder gehen bereits erfolgreich diesen Weg.

Wie auch immer: Die schlechteste Lösung wäre es, so weiterzumachen wie bis jetzt und die Zukunft unserer Kinder und unseres Landes zu verspielen, um am Ende ohne Lösung und mit einem unsozialen Zwei-Klassen-System in der Medizin aufzuwachen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Grünewald. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.46.52

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wenn man sich so umschaut, löst das Sozialversicherungsgesetz ja wirklich Leidenschaftsstürme aus. Es ist eine trockene Materie, aber trotzdem nicht unwichtig. Im Großen und Ganzen ist das Positive hervorgehoben worden, deshalb werden wir dem zustimmen.

Ich möchte ganz kurz etwas über die Pensionsregelung sagen. Dass in Österreich Pensionen krankenversicherungsbeitragspflichtig sind, ist bekannt. Hier macht das Gesetz eine Neuerung. Gibt es Leute, die eine österreichische und eine ausländische Pension beziehen, werden beide herangezogen, um Krankenversicherung bis zu einer fiktiven Höchst-ASVG-Grundlage zu bezahlen.

Zum Einkommen, wenn man das schon diskutiert: Es ist nicht ganz unvernünftig, weil es den Kassen nicht so gut geht, wie viele glauben oder sagen. Sie brauchen dieses Geld. Wenn in Europa die Sozialversicherungs- und Krankenversicherungssysteme der­maßen unterschiedlich sind, kann es auch sein, dass jemand im Ausland Pensionen bezieht, wo er aber über seine Steuerleistung Krankenversicherungs­bei­träge abgeführt hat. Das wäre dann allerdings ungerecht. Ich glaube, das muss man sich schon anschauen.

Nicht tabuisieren würde ich, dass man dann zwar von Einkommen spricht – Einkom­men als Grundlage für Beitragszahlungen –, aber Privatpensionen, zum Beispiel, nicht als Einkommen sieht, Spekulationsgewinne und Vermögen nicht als Einkommen zählen, wenn es Pachtzins und Sonstiges ist. Das ist an und für sich nicht nachzu­voll­ziehen, auch wenn es für viele tabu ist. Man hat nicht die Absicht, Wohlhabende in Armut zu stürzen, aber ein Beitrag zur Krankenversicherung – wie üblich, meistens bei den Pensionen etwas mehr als 3,5 Prozent bis 5 Prozent – würde die Leute nicht in bitterste Not stürzen.

Jetzt noch kurz zur Zusammenlegung aller Kassen: Wir Grüne wissen, dass die Zusammenlegung von Kassen das österreichische Gesundheitssystem finanziell nicht ungeheuerlich besserstellen wird. Das hat Oberhauser richtig gesagt. Also nur um des Geldes willen ist dieses Vorhaben nicht mit Vehemenz zu betreiben, aber es gibt einen anderen Grund. Es ist wirklich nicht einzusehen, dass berufsständische Kassen, die vor 100 Jahren ihre Berechtigung hatten, heute ebenso noch diese Berechtigung haben. Arbeiter und Angestellte ähneln sich immer mehr, auch in der Erkrankungs­häufigkeit. Dass Beamte tausendmal gesünder sind als andere, lässt sich statistisch nicht wirklich belegen. Ich glaube aber, das ist in Österreich nicht möglich. Wir haben das gesehen, man kann auch über Bundesländer und Föderalismus nicht diskutieren. Aus über 20 Kassen eine zu machen – da müssten wir alle 200 Jahre alt werden, um das zu erleben.

Aber eine Gebietskrankenkasse, bei der für gleiche Zahlungen und Beiträge auch gleiche Leistungen gewährt werden, hielte ich für fair und gut in Österreich. Ich hätte


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