Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 113

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.54.57

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Österreich hat ein Sozialsystem, auf das wir mit Recht stolz sein können und das dafür sorgt, dass bei uns Krankheiten unabhängig vom sozialen Status behandelt werden. Und genauso, wie wir damit auf alle Rücksicht nehmen, sollen aber auch alle einen gerechten Beitrag in dieses System zahlen. Besonders wichtig ist das, wenn die Kassen knapp sind, und wenn unser Ziel nicht die Leistungsverkürzung, sondern der besonders gute Einsatz der vorhandenen Mittel ist.

Ein Weg, sogar mehr Mittel für das System zu erhalten, ist die Präzisierung der Rechts­grundlage für die Einhebung von Krankenversicherungsbeiträgen von auslän­dischen Renten und Pensionen, wie es eben das 2. Sozialversicherungs-Änderungs­gesetz vorsieht.

Tausende haben bisher von einer unklaren Regelung profitiert, dem Gesundheits­system wurde damit dringend benötigtes Geld entzogen, und Ungerechtigkeiten wur­den zwischen den Betroffenen geschaffen. Hat jemand im Inland, zum Beispiel, eine kleine Teilpension bezogen, so wurde nur von dieser kleinen Teilpension der Kranken­kassenbeitrag berechnet. Selbst dann, wenn sich durch die Addition der Auslands­pension die Höchstpension ergab, ist der Beitrag zur heimischen Krankenkasse nicht erhöht worden. Ich frage mich, wie das gegenüber einer Mindestpensionistin in Österreich zu verantworten wäre.

In jedem Fall ist das ungerecht und falsch. Falsch ist es vor allem auch dann, wenn man weiß, dass viele die Chance hatten, im Ausland die Krankenversiche­rungs­beiträge, die sie bezahlt hatten, zurückzufordern, oder sich ausschließlich im Inland behandeln ließen.

Neben der Präzisierung bei den Auslandspensionen wird auch eine Änderung im Bereich der Unfallversicherung zur Stärkung der Kassen beitragen. Auch hier hat ein bürokratischer Lapsus bisher Tür und Tor für Missbrauch geöffnet: Während die Meldung und damit die Beitragsberechnung zur Kranken- und Pensionsversicherung bei neuen Selbstständigen schon bisher automatisch erfolgt ist, wird bei der AUVA nach wie vor eine Meldung verlangt. Mit dem 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz schaffen wir dies ab und verhindern damit auch weiteren Missbrauch.

Finanziert wird damit Wichtiges: die Erweiterung der Funktion der e-card, die Verein­fachung der Unfallversicherung bei Schülerinnen und Schülern bei der Berufsorien­tierung, oder die Schaffung einer Teilversicherung in der Unfallversicherung für Menschen mit Behinderungen.

Bundesweit gibt es 20 000 Menschen, die wegen einer Behinderung Beschäftigungs­therapien in geschützten Einrichtungen absolvieren. Da sie kein Gehalt erhalten, son­dern nur ein Taschengeld, waren sie bisher nicht einmal unfallversichert. Wir werden dies nun ändern, und mit einem Betrag von nur 12 Cent pro Tag einen Ver­sicherungs­schutz möglich machen, der auch den Arbeitsweg einschließt.

Beim 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz handelt es sich also um ein rundes, äußerst soziales Paket, für das ich unserem Gesundheitsminister Stöger recht herzlich danken will. (Beifall bei der SPÖ.)

13.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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