Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 150

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oder vor Gericht zu stellen und ihre Zukunft zu schädigen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte.

 


16.07.14

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich vorausschicken, dass wir allen drei Anträgen nicht unsere Zustimmung erteilen werden. Wir haben das bereits in der Ausschusssitzung argumentiert, und ich möchte nur noch auf ein paar Punkte eingehen.

So (der Redner hält ein kleines verschweißtes Plastiksackerl in die Höhe) kann in etwa eine Verblisterung aussehen. Sie sehen, es steht noch kein Name drauf, er würde sich zurzeit leider auch noch leicht herunterreiben lassen. Das ist vielleicht eine Schwach­stelle, aber es sind sicherlich nicht jene Schwachstellen eingetreten, die Kollege Karlsböck am 16. Juli 2009, als wir das Gesetz beschlossen haben, sozusagen als Teufel an die Wand gemalt hat: dass verbilligte Medikamente aus irgendwelchen europäischen Ländern eingekauft werden, und zwar Medikamente, die abgelaufen sind, und mit der Verblisterung in Österreich oder irgendwo anders in Heimen verkauft werden. Ich kann Sie beruhigen, es sind bisher Gott sei Dank keine derartigen Fälle bekannt geworden, und ich hoffe, dass das auch so bleiben wird.

Wir haben gesagt: Ja, es gibt zweifellos immer Schwachstellen in allen Systemen, die wir haben, und es gibt vielleicht auch bei der Verblisterung die eine oder andere von Ihnen angesprochene, Herr Dr. Spadiut, aber sie sind noch nicht aufgetreten. Daher sagen wir: Verbleiben wir einmal so, es ist ja erst ein Jahr verstrichen, evaluieren wir in nächster Zeit und hoffen wir, dass wir die richtige Entscheidung umgesetzt haben! Ich bin durchaus dafür, dass wir das auch weiterhin sehr, sehr kritisch beobachten.

Was die Homöopathie betrifft, so haben wir nicht den so kritischen Ansatz, den der Redner vor mir angesprochen hat. Natürlich ist es so – und das ist, glaube ich, auch ein guter Grundsatz, der bei uns in Österreich gilt –, dass es gerade bei Fragen der Gesundheitspolitik auch so etwas Ähnliches wie die Sozialpartnerschaft unter den handelnden Personen wie Ärztekammern und Sozialversicherungsträgern und natür­lich auch allen anderen, die im System eingebunden sind, gibt. Dort ist das Thema gut aufgehoben, dort weiß man letztendlich auch, was leistbar ist und was zugemutet werden kann. Die Homöopathie hat zweifelsfrei auch ihre guten Seiten und ihre Vorteile. Ich selbst konnte diese Vorteile schon in Anspruch nehmen. Dass die Kosten nicht ersetzt werden, ist natürlich für viele eine Belastung. Ich habe es mir leisten können, für andere ist das zweifelsfrei ein Problem.

Zum dritten Antrag betreffend Senkung der Untergrenze bei Suchtgiften und psycho­tropen Stoffen darf ich Ihnen, Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein, sagen, dass es schon jetzt möglich ist, auch Strafen unterhalb der bestehenden Untergrenze auszusprechen, wenn es zu Wiederholungsfällen kommt. Daher denke ich, dass das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, nicht notwendig ist.

Im Gesamten gesehen, glaube ich, haben wir alle dieselben Ziele, diesen Anträgen können wir jedoch nicht unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


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