Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 149

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rer­seits mehr als fragwürdige Zusatzleistungen einzufordern, ist für mich eine schizo­phrene Vorgangsweise.

Herr Dr. Spadiut, Sie wissen ganz genau, dass die Krankenkassen vom Gesetz her dazu verpflichtet sind, darauf zu achten, dass der Umfang der Krankenbehandlung ausreichend und zweckmäßig ist, aber andererseits auch das Ausmaß des Notwen­digen, wie es so schön heißt, nicht überschritten wird. Das bedeutet in weiterer Folge, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann erbracht wer­den dürfen, wenn es sich um wissenschaftlich anerkannte Heilmethoden – wie ich auch schon im Ausschuss gesagt habe – handelt. Und ob eine Heilmethode wissenschaftlich anerkannt ist oder nicht, stellt in Österreich immer noch der Oberste Sanitätsrat fest.

Um es auf den Punkt zu bringen: Es gibt keine einzige wissenschaftliche Studie, die belegt, dass homöopathische Mittel den gewünschten Heilungsprozess mit sich brin­gen. Für mich sind das ganz einfach teure Placebos, und es ist sicherlich nicht Aufgabe der Krankenkassen, die Kosten für derartige medizinische Experimente zu tragen. Das hat auch schon der Oberste Gerichtshof in mehreren Entscheidungen festgestellt.

Das heißt aber nicht, dass die Kostenübernahme für alternative Heilmethoden generell ausgeschlossen ist. Voraussetzung für die Krankenkassen, dass eine Kostenüber­nahme in Einzelfällen erfolgen kann, ist, dass im Vorfeld schon einmal zumutbare erfolgversprechende Behandlungen nach wissenschaftlich anerkannten Methoden versucht wurden. Erst dann kann und darf in der Praxis von den Krankenversiche­rungsträgern der Kostenersatz für alternative Heilmethoden übernommen werden.

Aus all diesen Gründen war es uns nicht möglich, Ihrem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.05.13

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Hohes Haus! Ich möchte nur kurz auf zwei Dinge eingehen.

Erstens: die individuelle Verpackung von Medikamenten, die von Apotheken durchge­führt werden sollte. Es wurden kritische Stimmen laut, dass dazu entsprechende Verordnungen bei den Apotheken fehlen. Diese sind nunmehr durch eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung nachgeholt worden, und das Ganze heißt jetzt – ein total spannendes Wort – Neuverblisterung-Betriebsordnung. Das könnte das Unwort des Jahres werden, merken Sie es sich trotzdem gut! Sollte sich ein Journalist an Sie wenden und Sie morgen fragen, was „Neuverblisterung-Betriebsordnung“ heißt, und sollten Sie mit „Mhm?“ antworten, dann wird er Sie fragen: Warum haben Sie zugestimmt beziehungsweise Nein gesagt? – Also, Achtung!

Zweitens: Die Senkung der Drogengrenzwerte ist ewig diskutiert worden. Sie wurden auch laufend gesenkt; ich kann mich an die Debatte vor Jahren gut erinnern. Das hat aber nicht zur Folge, dass dadurch eine drogenfreie Gesellschaft induziert wird – diese wird es nie geben, selbst wenn wir es wollten, es kann sie nicht geben –, sondern führt zur Kriminalisierung von Gebrauchern, von Kranken, von Süchtigen, und denen ist damit nicht geholfen, deren Eltern auch nicht.

Ich finde, dass das Geld, das zur Suchtbekämpfung zur Verfügung gestellt werden sollte, dort eingesetzt werden müsste, wo Drogen in großem Ausmaß hergestellt, vertrieben und kriminell gehandelt werden. Das wäre besser, als Leute einzusperren


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