Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 148

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16.00.01

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die drei Anträge, die soeben von der Frau Präsi­dentin vorgestellt worden sind, werden wir unterschiedlich behandeln.

Der Antrag des Kollegen Spadiut betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arznei­mittel­gesetz geändert wird, wird nicht unsere Zustimmung bekommen, obwohl ich glaube, dass der Inhalt dieses Gesetzes an und für sich ein richtiger ist, nämlich die Möglichkeit für die Apotheken, eine patientenindividuelle Zusammenstellung der Ein­mal-, Tages-, Wochen- oder auch Monatsrationen in Blistern herzustellen. Dies ist in einigen Bundesländern schon gang und gäbe.

Natürlich ist die Kritik, die das BZÖ anbringt, dass hier teilweise unzureichende Bestim­mungen vorgegeben sind, richtig, aber ich glaube, der richtige Weg wäre wohl eher, dafür zu sorgen, dass diese Bestimmungen endlich umgesetzt werden können, anstatt diese Verordnung wiederum aus den Angeln zu heben und außer Kraft zu setzen. Das halte ich nicht für den richtigen Weg, weil ich glaube, dass das etwas ist, das auch für die Zukunft wichtig sein wird, damit die Patienten sozusagen auch individuell betreut werden können. Zumal es auch schon Beispiele dafür gibt, dass das klappt, halte ich das für einen richtigen und guten Weg.

Unsere Zustimmung findet der Antrag des Abgeordneten Spadiut betreffend die Homöopathie auf Krankenschein. Ich glaube, dass es gerade auch in der Gesund­heitspolitik ein Umdenken geben muss, dass auch andere Methoden als die soge­nannte Schulmedizin Anerkennung dahin gehend finden müssen, dass den Patienten von den Versicherungen die Kosten dafür bezahlt werden. Vor allem dann, wenn wirklich Wirkungsmechanismen nachweisbar sind, gibt es meiner Meinung nach gar keinen Grund, zu sagen: Nein, das wird nicht bezahlt! Die Homöopathie ist ein ewiger Zankapfel, schon seit sehr vielen Jahren ein Problem, und ich meine, da könnten wir Österreicher schon auch eine Vorbildfunktion einnehmen.

Der dritte in Verhandlung stehende Antrag ist mein Antrag. Wir wollen eine Senkung der Untergrenzen bei Drogen erreichen. Angesichts des letzten Drogenberichtes und des neuerlichen Anstiegs bei den Drogenkonsumenten und auch Drogentoten ist das wirklich ein Gebot der Stunde. Wir sollten alle danach trachten, dass der Einstieg in die Drogen und in Folge die Drogensucht immer mehr zurückgedrängt werden. Ziel muss es sein, eine drogenfreie Gesellschaft zu haben, nur dann können wir den Drogenkonsum reduzieren. (Beifall bei der FPÖ.)

16.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Spindelberger gelangt nun zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.02.24

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Hohes Haus! Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin sind wir anderer Auffassung, was die Homöopathie anlangt. Wenn ich den Antrag des Kollegen Spadiut zur Hand nehme, in dem er fordert, dass die Kranken­kassen künftighin auch die Finanzierung sämtlicher homöopathischer Arzneimittel übernehmen sollen, dann muss ich sagen: Dieser ist aus meiner Sicht nicht einmal das Papier wert, auf dem er steht, denn statt sachlich darüber zu diskutieren, wie es gelingen kann, das Defizit der Krankenkassen in den Griff zu bekommen, wollen Sie mit diesem Antrag unseren Krankenversicherungsträgern auch noch zusätzliche Leistungen aufs Auge drücken, noch dazu Leistungen, die durch nichts, aber schon durch gar nichts gerechtfertigt sind. Einerseits die Krankenkassen ob ihres Defizits – und das machen Sie ständig – in der Öffentlichkeit immer schlechtzureden und ande-


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