Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 151

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

16.10.52

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Vorweg möchte ich sagen, dass uns die Änderung des Arzneimittelgesetzes, die Neuverbliste­rung betreffend, in keinster Weise stört, sondern wir finden dieses Gesetz sehr gut. Was uns gestört hat, ist, dass die versprochene und vorgesehene Verordnung nicht umgesetzt wurde. Im Ausschuss wurde uns aber versichert, dass diese Verordnung bereits in Begutachtung ist. Sollte diese Begutachtung nicht Jahre dauern, können wir damit leben. Wir werden genau beobachten, wie lange es dauern wird.

Zur Homöopathie. – Herr Kollege Spindelberger, aufgrund Ihrer Aussagen erkennt man wohl genau, dass Sie von Homöopathie überhaupt keine Ahnung haben. (Beifall beim BZÖ.) Wenn Sie von „Mehrkosten“ sprechen, müssten Sie wissen, dass man homöopathische Medikamente nur alternativ zu Chemotherapeutika oder Arzneimitteln einsetzen kann. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.) Alternativ – Sie verstehen „alternativ“?; das oder das –, das heißt, es können keine Mehrkosten entstehen. Sie sprechen auch von Placebos, zu Recht, aber ich möchte Sie bitten, erklären Sie das einmal meinen Rindviechern, die ich mit homöopathischen Medikamenten behandle und die damit gesund werden! – Mit Placebos werden sie nicht gesund.

So viel zu Ihren Ausführungen über Homöopathie. Außerdem handelt es sich bei der Homöopathie um eine anerkannte komplementärmedizinische Heilmethode.

Bei jedem Unbehagen sofort Antibiotika und Chemotherapeutika einzusetzen, führt zu Mutationen der Viren und Bakterien, zu Arzneimittelunverträglichkeiten und zu Aller­gien. Wir sollten den Patienten die Möglichkeit geben, mit homöopathischen Arznei­mit­teln gesund zu werden, deswegen sollten diese von der Krankenkasse bezahlt werden. Es sollte nicht immer auf Antibiotika zurückgegriffen werden. (Abg. Donabauer: Zahlen Sie auch mehr Beiträge?) – Wofür? Alternativ, Herr Kollege, Sie wissen auch nichts! Keine Ahnung, bleiben Sie beim Bauernbund! (Beifall beim BZÖ.)

Inakzeptabel waren die Ausführungen des Kollegen Maier von der SPÖ, der die Homöopathen als „Handaufleger“ und „Scharlatane“ bezeichnet hat. Er als selbst­ernannter, allwissender Konsumentenschutzguru müsste wissen, dass Medikamente von der Krankenkasse nur dann bezahlt werden, wenn sie nach Rezepten von Medizinern erworben werden. Er bezeichnet somit ehrenwerte Mediziner, die neben der Schulmedizin auch Homöopathie zur Heilung einsetzen, als Scharlatane. Diese Bezeichnung und diese Diskriminierung ist aufs Schärfste zu verurteilen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie sich von unwissenden Kollegen nicht von der Homöopathie abbringen! Homöopathie hat Zukunft, Homöopathie hilft! Stimmen Sie diesem Antrag zu! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Donabauer: Das bestreitet ja niemand!)

16.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Herbert gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.14.00

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Grünewald, bei dem FPÖ-Antrag, der hier zur Disposition steht, betreffend die Herabsetzung der Grenzmengen in den zum Suchtmittelgesetz beigegebenen Grenzmengenverordnungen für Suchtmittel und psychotrope Stoffe, geht es weder um die Fiktion einer drogenfreien Gesellschaft noch um die Kriminalisierung von Konsumenten. Vielmehr geht es darum, die in diesen beiden Verordnungen viel zu hoch angesetzten Grenzwerte auf ein praktikables und auch für die sicherheitspolizeiliche und gesundheitspolitische Arbeit der Behörden vernünftiges Maß herabzusetzen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite