Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 156

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eines Abschnittbrandinspektors und auch in der Ausbildung tätig. (Abg. List – Beifall spendend –: Ehrenamtlich!)

Bei diesem Antrag geht es unter anderem darum, dass pensionierte Ärzte die Atem­schutztauglichkeit überprüfen sollen. Genau daran stößt sich dieser Antrag, weil allein bei den Richtlinien steht:

Für die Abnahme des AKL-Tests muss der niedergelassene Arzt Feuerwehrarzt mit entsprechender sportmedizinischer Ausbildung beziehungsweise Feuerwehrarzt und Facharzt für Innere Medizin sein. – Zitatende.

Beim AKL-Test sind mehrere Instrumentarien wie ein EKG und einiges mehr von Bedarf, und deswegen wird es pensionierten Ärzten nicht leicht möglich sein, diesen AKL-Test durchzuführen, wobei man festhalten muss, dass dieser AKL-Test auch zur Sicherheit der Feuerwehrmänner beiträgt.

Mir kommt dieser Antrag so vor, dass eher ein standespolitischer Streit innerhalb der Ärztekammer geschlichtet werden soll, um diesen pensionierten Ärzten, Feuerwehr­ärzten, die möglicherweise in die zweite Gruppe versetzt werden, ein Weiterverbleiben in der ersten Gruppe zu ermöglichen.

Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, da wir keinen Grund sehen, den Nationalrat mit dieser Materie zu beschäftigen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


16.31.05

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Frage, was ein pensionierter Facharzt jetzt machen darf, hat der Herr Kollege Spadiut natürlich ein wenig ausgeblendet. Aber worum geht es? – Kollege Karlsböck hat es ja vorhin schon angeschnitten: In einer Stellungnahme des Gesundheitsminis­ters an den Präsidenten des Österreichischen Feuerwehrverbandes hat er gemeint, es dürfe jeder Arzt als Feuerwehrarzt, auch als Facharzt, in seinem Bereich tätig sein.

Zur Dienstanweisung gehört zum Beispiel, Impfungen zu verabreichen. Jetzt lautet meine Frage: Darf der Pathologe als Facharzt eine Impfung verabreichen oder muss er sagen: Leider Gottes, Sie sind für mein Fach noch ein bisschen zu gesund, daher kann ich Ihnen keine Impfung verabreichen!? – Hier gibt es tatsächlich noch immer Unklar­heiten.

Zur Frage der Anknüpfung an den Wohnsitzarzt: Wenn er Wohnsitzarzt ist, dann ist er Mitglied der Ärztekammer und hat Kammerumlage zu zahlen. Welcher pensionierte Arzt oder Wohnsitzarzt – der denkt sich doch, ich bin nicht verrückt und zahle, ich mache das ehrenamtlich, bin unentgeltlich Feuerwehrarzt – bleibt in der Kammer und zahlt dort, wenn auch einen geringen Betrag, Kammerumlage? – Das kann einfach nicht so sein.

Nur, um die Größenordnung zu sehen: Es gibt für die rund 93 000 Freiwilligen-Feuerwehr-Angehörigen 300 Feuerwehrärzte. Der Personenkreis, den das betreffen würde, umfasst 50. Zugegebenermaßen ist das für eine Ärztekammer beziehungs­weise für die Österreichische Ärztekammer ein geringer Anteil, aber für die Gesamtzahl der Feuerwehrärzte ist das natürlich eine bestimmte Gruppe.

Ich werde mir daher erlauben, da der Herr Gesundheitsminister im Ausschuss ja auch gemeint hat, dass er für jede konstruktive Weiterentwicklung zu haben sei, die ent­sprechenden Kategorien von Ärzten in Form einer Anfrage einzupacken, damit man dann wirklich weiß, welche Kategorie von Arzt welche Tätigkeiten bis hin zu zum


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