Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 155

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Die Eintragung in die Ärzteliste, die zweifellos sehr wichtig ist, gewährleistet dann auch für eine ärztliche Tätigkeit und wohl auch für den Feuerwehreinsatz die Einhaltung der Berufspflichten, im Besonderen der Fortbildungspflicht. Und genau diese ist ent­scheidend, damit die Behandlung zu jeder Zeit nach dem letzten Stand der medizini­schen Wissenschaft erfolgen kann.

Wir sind der Meinung, dass die geltende Rechtslage durchaus ausreichend ist. Zudem waren im Jahr 2008 mehr als 38 000 Ärzte tätig: über 12 700 Allgemeinmediziner, mehr als 18 000 Fachärzte, sodass es auch von der Anzahl her keinen Notstand gibt. Daher sehen wir auch keinerlei Änderungsbedarf.

Eine Anmerkung zum zweiten Antrag betreffend Streichung der Versicherungspflicht für Wohnsitzärzte. Eine typische Tätigkeit für Wohnsitzärzte ist die Vertretung im niedergelassenen Bereich. Bei der Vertretung ist natürlich auch die Haftung ein Thema, die Haftung bei Behandlungsfehlern, und keine Versicherungspflicht würde Ungleichbehandlung innerhalb der Berufsgenossenschaft bedeuten und wäre auch den Patienten vollkommen unzumutbar. Daher auch unsere Ablehnung.

Darüber hinaus sollten wir den Bericht abwarten, den der Herr Gesundheitsminister bis Ende 2012 vorlegen wird, nämlich den Bericht über die Auswirkung der Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

In Summe sind wir der Meinung, dass wir diesen Anträgen nicht beitreten können. (Beifall bei der SPÖ.)

16.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grüne­wald. – Bitte.

 


16.27.36

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Das österreichische Gesetz und das Parlament regeln in dieser Republik wirklich alles bis ins kleinste Detail, nun auch, wer als Feuerwehrarzt oder -ärztin tätig sein darf oder nicht. Dass nach österreichischem Ärztegesetz pensionierte Ärzte oder angestellte Ärzte nicht oder nur erschwert tätig sein können, ist schwer nachzuvollziehen. Man argumentierte, dass pensionierte Ärzte ja auch sehr gebrechlich oder bewegungsgehemmt sein könnten. Aber da appelliere ich an die Vernunft der Feuerwehr – die wird es ja dort auch geben –, dass man solche Leute dann nicht am Donauturm abseilt oder in ein brennendes 60-stöckiges Hochhaus einschleust.

Ich würde da der Vernunft den Vorzug geben und mich für völlig offen erklären, dass man hier keine großen Restriktionen vorgibt. Dass diese Ärzte ihr Sonderfach nicht überschreiten werden – da frage ich: Was tut ein HNO-Arzt bei der Feuerwehr, wenn er sein Fach nicht überschreiten darf? Was tut eine Gynäkologin bei der Feuerwehr? Wir sollten also öfter auf den Hausverstand setzen und nicht alles gesetzlich so detailliert regeln. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Karlsböck.)

16.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


16.29.08

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Ich möchte zum Antrag des Kollegen Rosenkranz betreffend Feuerwehrärzte Stellung nehmen. Nur, damit Herr Kollege Rosenkranz mir nicht wieder Unwissenheit vorwirft, schicke ich voraus: Ich bin seit vielen Jahren bei einer Freiwilligen Feuerwehr im Rang


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