Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 154

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Nach massiven Protesten und zahlreichen Gesprächen mit den Regierungsparteien ist es gelungen, die Ärztehaftpflichtversicherung auf maximal 2 Millionen € für maximal drei Fälle pro Jahr zu reduzieren und das auszuverhandeln. Damit haben wir den Ärzten Prämien von rund 50 Millionen € erspart.

Aber meiner Meinung nach ist hier ein kleines Missgeschick passiert: Man hat die Wohnsitzärzte auch mit ins Gesetz genommen, und das ist eine überschießende Regelung. Ein Wohnsitzarzt ist ein Arzt, der seine Ordinationsadresse an seiner Wohnadresse hat und seine ärztliche Tätigkeit im Großen und Ganzen eingestellt hat, aber doch noch da und dort kleine ärztliche Tätigkeiten, für die Allgemeinheit meistens, ausführen möchte, etwa als Fußball-, Theaterarzt und dergleichen. Das sind Tätig­keiten, die hier für einen bereits niedergelassenen Kollegen mit einer allerdings doch sehr großen Erfahrung zu erledigen sind, auf die, wie ich meine, wir als Gesellschaft nicht verzichten sollten.

Der Wohnsitzarzt muss heute jedoch in die Ärzteliste eingetragen sein. Er erhält dadurch das Wahlrecht, muss aber eingeschränkt Kammerumlage und Wohlfahrts­fondsbeiträge bezahlen. Und bis dato war es so, dass natürlich jeder Wohnsitzarzt eine Versicherung hatte. Die Prämien dieser Versicherungen waren aber eklatant niedrig. Meistens waren sie in irgendeiner Gruppenversicherung mit eingebunden. Dadurch, dass die Wohnsitzärzte jetzt pflichtversichert sind, besteht die Gefahr, dass die Prämien auch hier erhöht werden und die Kollegen dann meinen, nicht mehr tätig werden zu wollen.

Wie gesagt, die Versicherungspflicht für Wohnsitzärzte empfinden wir als über­schießend. Dadurch droht Gefahr, dass die Zahl der Wohnsitzärzte massiv abnimmt. Deswegen haben wir den Antrag gestellt, diese Ausnahme im Gesetz doch einzu­führen, um der Allgemeinheit die Erfahrungswerte und die Erfahrungen der alteinge­sessenen Kollegen zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Da hat es jetzt ein technisches Problem gege­ben. Die Zeit beim Herrn Dr. Karlsböck ist nicht mitgelaufen. Wir haben somit der Freiheitlichen Partei 3 Minuten, glaube ich, geschenkt. (Abg. Riepl: Wir haben nichts zu verschenken!)

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort. – Bitte.

 


16.24.16

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herrn! Wir diskutieren zwei Anträge der Freiheitlichen: Zum einen den Antrag, in dem gefordert wird, dass auch angestellte und pensionierte Ärzte Feuerwehrärzte sein sollen können. Im zweiten Antrag geht es um die Streichung der Versicherungspflicht für Wohnsitzärzte. Zu beiden Anträgen gibt es einen negativen Ausschussbericht, den wir anschließend auch bestätigen werden.

Zum ersten Antrag darf ich bemerken, dass festgelegt ist, wer Feuerwehrarzt sein kann. Das wird in der Feuerwehrdienstanweisung geregelt: Doktoren der gesamten Heilkunde mit ius practicandi oder die dazu in Ausbildung stehen oder das Recht zur selbständigen Ausübung haben. Im Ärztegesetz wird diese Tätigkeit für die Feuer­wehrärzte als selbständige ärztliche Tätigkeit eingestuft, und zwar auch dann, wenn sie privat, freiwillig oder unentgeltlich erfolgt. Das Ärztegesetz regelt auch, dass sich Fachärzte auf ihr Sonderfach zu beschränken haben. Und das Ärztegesetz regelt auch jetzt schon, dass pensionierte Ärzte mit einer Wohnsitzarztmeldung als Feuerwehrarzt tätig sein können.

 


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