Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 153

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Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 964 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit  angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 965 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den ersuche ich wiederum um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsaus­schusses, seinen Bericht 966 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit  angenommen.

16.20.0616. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1247/A(E) der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermög­lichung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Feuerwehrärzten gemäß ihrer Dienst­anweisung in vollem Umfang (967 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1293/A(E) der Abgeord­neten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der Versicherungspflicht für Wohnsitzärzte (968 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.20.46

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der vor der Sommerpause beschlossenen Ärztegesetz-Novelle ist die Haftpflichtversicherung für Ärzte dahin gehend geändert worden, dass es nun eine Pflichtversicherung gibt. Von den Regierungsparteien wurde damals allerdings übersehen, dass mit einer unbegrenzten Fallzahl die Versicherungssummen vervielfacht worden wären.

Nur kurz zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf hat vorgesehen, dass in der für alle nieder­gelassenen Ärzte verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung die Mindestver­siche­rungs­summe für jeden Versicherungsfall 3 Millionen € hätte betragen sollen. Bislang galt die Regelung für drei Fälle pro Jahr. Das hätte für Versicherungen ein unkalkulierbares, weil unendliches, Risiko bedeutet, was aufgrund der dramatischen Risikoerhöhung für Versicherungsunternehmen mit einer massiven Prämienerhöhung verbunden gewesen wäre.

 


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