Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 178

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wenn es darum geht, kreatives Schaffen in unserem Land zu fördern und jene Künstler zu unterstützen, auf die wir am Ende des Tages auch stolz sind, weil sie Österreich internationales Renommee bringen, gilt es, diese zu unterstützen.

Kollegin Ablinger hat schon einige Punkte genannt, die diese Gesetzesvorlage beinhal­tet. Der wesentlichste Teil ist sicherlich der, dass nicht nur so wie bisher Künstler und Schauspieler – deshalb auch der Begriff „Schauspielgesetz“ – im Gesetz beinhaltet sind, sondern alle Beteiligten, die am Theater beschäftigt sind. Vom Bühnenbildner über Techniker ist dieses Theaterarbeitszeitgesetz jetzt für alle zuständig. Das ist sicherlich die wesentliche Änderung, neben der Regelung des Urlaubsrechtes, wonach künftig entsprechend dem Urlaubsrecht des ABGB jeder, der am Theater beschäftigt ist, fünf Wochen Urlaub zugesprochen bekommt. Auch die Ruhezeiten wurden geän­dert, und zwar auf 36 Stunden, ausgehend auch von einer europarechtlichen Vorgabe.

Ich denke, dass jene Punkte schon allein deshalb auch sehr sinnvoll sind, weil im Rahmen der Begutachtung auch noch konstruktiv verhandelt wurde, Sozialpartner damit befasst wurden und dieses Gesetz mit all seinen Änderungen letztendlich auch jenen, die bereits 1922 erfasst wurden – und seither keine Änderung erfahren haben –, eine wesentliche Verbesserung bringt.

Ich hoffe, dass das im Sinne der sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern nicht die letzte Maßnahme ist, die wir im Hohen Haus ergreifen werden. Der Dialog ist jedenfalls fortzuführen. Dementsprechend wäre es auch in unserem Interesse, weitere Maßnahmen, weitere Verbesserungsvorschläge im Endeffekt auch Gesetz werden zu lassen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


17.56.51

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Vorrednerinnen haben zu Recht darauf hingewiesen, dass da seit 1922 nichts gemacht wurde und dass jetzt dieses Bühnen-Arbeitsrechtsgesetz, dieses Theateranpassungsgesetz richtigerweise novelliert worden ist.

Aber, meine Damen und Herren, 1922 gab es nur eine Handvoll von Filmschauspie­lerinnen und Filmschauspielern, und das hat sich mittlerweile, wie Sie alle wissen, exponentiell verändert. Trotzdem sind die Schauspielerinnen und Schauspieler, die beim Film arbeiten, bis heute aus diesem Gesetz ausgeschlossen, und zwar, weil man sagt, dass sie ganz andere Arbeitsbedingungen haben.

Das stimmt natürlich, sie haben andere Arbeitsbedingungen, aber so anders sind sie auch wieder nicht. Vor allen Dingen: Wenn sie anders sind, sind sie schlechter – und letztendlich wäre ja das Arbeitsrecht dazu da, schlechte Arbeitsbedingungen zu verhin­dern. Sie haben keinen Kollektivvertrag, was natürlich zu Lohndumping führt, und die Vorbereitung für die Schauspielerei wird ihnen nicht entgolten. Das alles sind Dinge, die im Theater-Arbeitsrechtsgesetz nicht drinstehen müssen, aber überlange Drehtage, nächtelanges Arbeiten, langes Warten, Hitze, Kälte, Dreck und so weiter, das vielleicht schon!

Formal sind die Filmschauspielerinnen und Filmschauspieler Angestellte, und wir alle wissen, dass das eine Farce ist, dass das in der Praxis überhaupt nicht greift und dass hier das Recht auch nicht greift. Das beste Beispiel dafür sind die Sozialver­sicherungsbeiträge, die von ihnen eingezahlt werden müssen, ohne dass sie da jemals etwas herausbekommen. Es ist ja klar: Wenn man ab und zu einmal einen Drehtag, ein


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