Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 185

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Ein Grundrecht zu arbeiten, Herr Kollege Kickl. Das heißt, da geht es nicht um Jubelgesänge, die Sie von mir auch nicht gehört haben, sondern da geht es um Ver­tragstreue und um die realistische Einschätzung dessen, was sinnvoll und möglich ist, Herr Kickl.

Sprechen Sie nicht von einem Grundrecht und sagen Sie dann, verletzen wir das doch, sondern pacta sunt servanda, hieß es sogar vonseiten der Freiheitlichen im Aus­schuss, und darum geht es jetzt – nach immerhin sieben Jahren Übergangsfrist! Und abgesehen von diesem Thema Vertragstreue, das auch für die Freiheitlichen irgend­wann einmal ein Thema gewesen ist – jetzt leider Gottes nicht mehr – schätzen wir doch die Möglichkeiten und die Realverfassung des österreichischen Arbeitsmarktes ein, Herr Kollege Kickl! Vielleicht fehlen Ihnen da die Informationen, weil Sie mit dem Arbeitsleben an sich nicht so viel zu tun haben, aber der Arbeitsmarkt in diesem Lande ist in guter Verfassung.

In Österreich haben wir die niedrigste Arbeitslosenrate in ganz Europa. Und da stellen Sie sich einmal einen Arbeitsminister vor, der in Brüssel zu argumentieren versucht: Sieben Jahre sind jetzt wohl vorbei, aber wir hätten trotzdem gern noch einmal eine Verlängerung der Übergangsfrist, wir hätten ganz gern noch weiterhin, dass die tschechischen, ungarischen und sonstigen Arbeitnehmer in diesem Grund­recht des europäischen Vertragswerkes beschränkt werden! – Denkunmöglich! (Beifall bei der ÖVP.)

Ein weiteres Thema, bei dem ich glaube, dass Ihr Kenntnisstand verbesserungswürdig oder sogar verbesserungspflichtig ist: Sie sagen, die Mindestlöhne in Tschechien oder in Ungarn, das sind dann auch die Standards, die in Österreich gelten – ganz sicherlich nicht! (Zwischenruf des Abg. Kickl: Das habe ich nicht gesagt ...!) – Doch, das haben Sie gesagt, jedenfalls war das ... (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Kickl.) – Ich habe Ihnen zugehört, ohne Sie zu unterbrechen, jetzt hören auch Sie einmal zu, auch wenn Ihnen das physisch und psychisch schwerfallen mag!

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass Arbeitnehmer in Österreich natürlich unseren Mindest­lohnbedingungen unterliegen! Das heißt: Was hier kollektivvertragsmäßig vorgesehen ist, das ist zu bezahlen. Wenn hier die Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Sozialpartner weitere Maßnahmen gegen Sozialdumping in diesen Monaten einführen und umsetzen, so ist das umso besser, denn kein verantwortungsvoller österreichischer Arbeit­geber will Sozial- oder Lohndumping. Das verzerrt den Wettbewerb und ist nicht im Interesse der Arbeitnehmer. Deswegen will das niemand – wir erst recht nicht!

Das heißt: Das, was Sie hier wollen, ist weder möglich noch sinnvoll. Sie versuchen hier populistisch Stimmungen zu bewegen, die vielleicht unterschwellig auch da sind. Aber das ist, wie gesagt, nicht im Sinne der österreichischen Arbeitnehmer und erst recht nicht gerechtfertigt im Hinblick auf die exzellente Entwicklung des österreichi­schen Arbeitsmarktes gerade in den letzten Monaten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.

 


18.20.17

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie behaupten also, dass ein Vertrag wie derjenige, dass am 30. April die Arbeitsmarktöffnung fallen wird und am 1. Mai damit begonnen wird, nicht aufgemacht werden kann, weil man damit vertragsbrüchig werden würde.

Ich sage Ihnen: Sie brechen permanent Versprechungen in diesem Land. Das Budget zeigt es! Sie sind derzeit mit der Auseinandersetzung konfrontiert, dass das Land Vor-


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