Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 209

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Vorgänge nahe an kriminellen Machenschaften. (Abg. Grosz: Nicht nahe! Sie sind es!) – Gut. Ich sage nahe.

Man muss wissen, dass die Österreichischen Bundesbahnen jährlich in Summe circa 6 Milliarden € vom Steuerzahler bekommen. Da fragt man sich schon: Wie kommen die Österreichischen Bundesbahnen dazu, sich auf Finanztransaktionen und Speku­la­ti­onen in der Höhe von 620 Millionen € einzulassen? Die ÖBB, die nur am Steuertopf hängen, verspekulieren Geld.

Der Rechnungshof führt dazu aus und wirft der Leitung der Bundesbahn vor: Sorg­faltspflichtverletzung und keine Genehmigung dieses Geschäftes durch Aufsichtsrat oder Holdingvorstand. Die Vorgehensweise war auf Einzelvollmachten aufgebaut. Das Vier-Augen-Prinzip ist ausgefallen.

Besonders problematisch ist, dass ganz klar in den Statuten steht, dass derivative Finanzinstrumente als bahnfremdes Geschäft gar nicht abgeschlossen werden hätten dürfen. Es hat, obwohl diese Machenschaften vorgekommen sind, keine weitreichende Untersuchung zur Klärung der Schuldfrage gegeben. Letztlich blieb ein Verlust von 292 Millionen €, ein Verlust, den der Steuerzahler zu bezahlen hat.

Welche Konsequenzen hat es für diese Vorgehensweise gegeben? – Keine! Ganz im Gegenteil: Die dafür verantwortlichen Vorstände – Sie kennen die Namen – Huber und Söllinger sind großzügigst mit 1,2 Millionen € beziehungsweise 800 000 € abgefertigt worden und sind damit für diese Misswirtschaft sogar noch belohnt worden. Aus meiner Sicht hätten wir solche Leute fristlos entlassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Vorwurf, den ich dem Eigentümervertreter, nämlich dem Aufsichtsrat mache, ist: Es hätte für diese Leute niemals eine Entlastung geben dürfen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Dr. Moser. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.49.34

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Rech­nungs­hofpräsident! Nahtlos anschließend an die Ausführungen meines Vorredners möchte ich gleich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Organhaftung bei den ÖBB

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, unverzüglich die Empfehlungen des Präsidenten des Rechnungshofes umzusetzen und eine Organhaftungsklage gegen das Aufsichtsratspräsidium der ÖBB-Holding einzubringen.

*****

Meine Damen und Herren, wir brauchen Konsequenzen! (Beifall bei Grünen und FPÖ.) Sie haben es ja gehört: ein Volumen von über 612 Millionen €, bei einer jährlichen Verzinsung von 0,59 Prozent angelegt, mit einem Hochrisiko.

 


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