Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 210

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Ich meine, welcher Mensch, der einigermaßen bei Sinneskräften ist, geht so einen Blödsinnsvertrag ein? Das geschah, bitte, mit Zustimmung und Unterschriften von Holdingvorständen, mit Zustimmung und Unterschriften von ÖBB-Infrastruktur Bau AG-Vorständen und mit Unterschriften und Zustimmung von ÖBB-Personenverkehr AG-Vorständen, gegen die Information. Es gab keine Information beim Aufsichtsrat, keine Rückfragen, keine Risikoanalysen, keine Absicherungsvereinbarungen und das Ganze passierte noch mehr oder weniger in einem Verantwortungsherumgeschiebe, das dazu führte, dass ein Einziger, nämlich derjenige, der das Geschäft mit der Deutschen Bank dann im September 2005 per E-Mail geschlossen hat, versetzt worden ist.

Eine Versetzung haben wir, null Verantwortung reihum und Millionenabfertigungen. Des­wegen habe ich gleich an den Anfang meiner Ausführungen eben die Empfeh­lungen des Rechnungshofpräsidenten als Antragsvorschlag für Sie unterbreitet.

Wir im Parlament haben ja die Aufgabe, nicht nur dafür zu sorgen, dass kontrolliert wird, sondern wir müssen auch dafür sorgen, dass es Konsequenzen gibt. Es nützt nichts, wenn sich die Frau Ministerin Bures im Rechnungshofausschuss und in der Öffentlichkeit immer dahin gehend äußert: Ja, das wird nicht wieder vorkommen. Wir haben alles geändert. Es darf nicht mehr spekuliert werden und darauf lassen wir es jetzt beruhen und damit hat sich die ganze Sache.

Nein, das geht nicht! Halten Sie sich das noch einmal vor Augen! Erstens ist die Heran­gehensweise hinten und vorne wirklich ein Pfusch. Mein Vorredner hat ja schon Teile des Rechnungshofberichtes zitiert. Zweitens sind die Verantwortlichen nach wie vor teilweise im Dienst, null Verantwortung oder, das ist die andere Variante, mit Golden Handshakes abgefertigt worden. Das geht uns einfach zu weit.

Auch der Herr Rechnungshofpräsident hat in der Diskussion im Rechnungshof­aus­schuss sehr wohl gesagt, wenn auch wider besseres Wissen durch die Aufsichtsräte die verantwortlichen Personen entlastet wurden, die Vorstände entlastet wurden, dann ist das beileibe kein Grund dafür, dass wir nicht die Organhaftungsfrage ernst angehen, Schadenersatzklagen einbringen und insgesamt dafür sorgen, dass hier wirk­lich die Verantwortlichen auch finanziell in die Pflicht genommen werden.

Wir haben ja Gutachten, die in diese Richtung auch Empfehlungen geben. Es ist im Rechnungshofbericht auch eindeutig festgehalten, dass der Vorstand, das Präsidium des Aufsichtsrates der Holding zwar sagt, es gibt auch Gutachten, die diese Vorgangs­weise wie beispielsweise Golden Handshakes untermauern, aber diese Gutachten sind nicht existent. Der Rechnungshof hat in keiner Weise die Möglichkeit, diese Phantom­gutachten überhaupt zu sehen. Also die Argumentation ist ja in sich überhaupt nicht schlüssig und bricht eigentlich zusammen. Auch der Oberste Gerichtshof ist ja bereits zu der Erkenntnis gekommen, dass sehr wohl Vorstände beim Vorliegen eines der­artigen Missmanagements einfach entlassen werden können, fristlos entlassen werden können, abfertigungslos entlassen werden können.

Aber nein, es war politisch gewollt – ich nenne Namen – von Faymann und politisch gedeckt von Bures, dass die verantwortlichen Personen mit über 1,2 Millionen € teil­weise ihr Privatleben begonnen haben und auch teilweise mit 800 000 € auch noch eine goldene Abfertigung erhalten haben. Das lassen wir nicht zu.

Ich habe deswegen auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft wegen Untreue eingebracht, weil das auch strafrechtlich verfolgt werden muss.

Wenn jetzt die Republik, wenn die ÖBB selbst nicht den normalen Weg gehen, den der Rechnungshof nahelegt, dann müssen eben die Staatsanwälte ans Werk. Es kann nicht sein, dass wir jedes Mal im Plenum über zweistellige Millionenbeträge hitzigst diskutieren und auf der anderen Seite jetzt hier, wo es wirklich um dreistellige und


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