Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 212

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lichkeiten auszunutzen, damit sich die ÖBB an den Verantwortlichen auch schadlos halten.

Der Rechnungshofpräsident ist im Ausschuss auf ziemlich verlorenem Posten gewe­sen und hat nicht nur einmal, sondern fünf Mal – gezählte fünf Mal! – nicht mit dem Zaunwipfel gewunken, sondern mittlerweile mit dem ganzen Wald und hat an die Abgeordneten und an die Ministerin und die Verantwortlichen der ÖBB appelliert: Bitte, haltet euch schadlos an den Verantwortlichen und schauen wir, dass wir mit Haftungs­klagen zu unserem Geld oder zumindest zu einem Teil dieses Geldes von den ver­antwortlichen Managern wiederkommen, dass wir endlich auch Konsequenzen in diesem Bereich ziehen.

Dazu hat sich die Bundesregierung, weder Rot noch Schwarz, bis heute durchringen können, dass man diese Malversationen, die Faymann bereits gewusst hat und dann auch Bures, jene Manager zu Konsequenzen zuführt und Klagen gegen die Verant­wortungsträger führt und verordnet.

Daher sind die Oppositionsparteien Grüne, Freiheitliche und BZÖ auf dem bestem Weg, sich dazu zu entschließen, mit Jänner einen Unterausschuss des Rechnungs­hofausschusses zu beantragen. Bei dem werden wir nicht nur die Malversationen rund um diese Cross-Border-Leasing-Geschäfte zum Thema machen, sondern auch diesen Skandal um 7 Millionen €, die an einen ungarischen Lobbyisten gegangen sind für die MAV Cargo, für diesen Deal, der nach hinten losgegangen ist.

Wir werden die Pensionen der ÖBB einmal zum Thema machen und überhaupt dieses lebendige Sodom und Gomorrha, dieses Unternehmen, das sich in skandalöser Geiselhaft der SPÖ befindet, in ihrer Misswirtschaft, auch das werden wir zum Gegen­stand eines sogenannten kleinen Untersuchungsausschusses machen, um damit auch Ihrer Empfehlung nachzukommen, die Bundesregierung darauf zu drängen, endlich Konsequenzen in diesem Bereich zu ziehen. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

19.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der von Frau Abgeordneter Dr. Moser eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Organhaftung bei der ÖBB

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofs Reihe Bund 2010/7 (III-152 d.B / 972 d.B.)

Der Rechnungshofpräsident empfahl im Zuge der Debatte über die katastrophalen Spekulationsverluste der ÖBB, dass das Unternehmen Schadenersatzansprüche gegen verantwortliche Vorstandsmitglieder geltend machen solle.

Weiters empfahl er, hinsichtlich der Auflösung der Vorstandsverträge dieser Personen und der dabei gewährten großzügigen finanziellen Regelungen die Organhaftung des Aufsichtsratspräsidiums der ÖBB-Holding zu prüfen. Der damalige Vorstand habe sich zahlreicher Sorgfaltspflichtverletzungen und Verstößen gegen das Aktienrecht schuldig gemacht. Die Abschlagszahlungen an die ehemaligen Vorstände Huber und Söllinger seien daher unzulässig gewesen. Er empfehle daher ein Organhaftungsverfahren gegen das Aufsichtsratspräsidium. Ein ihm vorliegendes Rechtsgutachten bestärke ihn in dieser Empfehlung.

 


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