Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 233

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Ich darf aber gleich zu meiner Thematik kommen, und zwar habe ich mich der The­matik des AMS Oberösterreich, Steiermark und Salzburg betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gewidmet. Es liegt dazu ein ausführlicher Bericht des Rechnungshofs vor, aber leider auch von einem Zeitraum, der schon sehr, sehr weit zurückliegt, nämlich vom Zeitraum 2005 und 2006. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es wurde bereits eine Novelle zur überbetrieblichen Lehrausbildung 2008 gemacht, wo diese ganze Gesetzesmaterie, die im Rechnungshofbericht kritisiert wurde, auf neue Beine gestellt wurde und viele Anregungen und Empfehlungen des Rechnungshofs berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel die einheitliche Entschädigung im ersten, zweiten und auch dritten Lehrjahr, die Möglichkeit, die Lehre zu beenden, standar­disierte Teilnehmerlisten und verstärkte Maßnahmen zur Berufsorientierung. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, denn es gibt immer noch die traditionelle Berufswahl unter den Jugendlichen, und da bin ich davon überzeugt, dass es ganz wichtig ist, dass das Arbeitsmarktservice mit den Schulen und auch mit den Eltern eng zusammenarbeitet und kooperiert.

Nur muss man auch ganz ehrlich sein: Es kann nicht sein, dass das Arbeitsmarkt­service und sämtliche Institutionen dann angerufen werden, um Defizite, die jahrelang aufgebaut wurden, in einem vielleicht dreimonatigen Kurs abbauen zu können. Das wird nicht funktionieren, da muss man sich im Vorfeld etwas anderes überlegen.

Ich denke, dass mit dieser Gesetzesnovelle viel Neues passiert ist, aufgrund und auf Basis vieler Anregungen, die seitens des Rechnungshofpräsidenten gemacht wurden, und daraus eine gute, neue Entwicklung entsteht, und daran gehört immer weiter gearbeitet. Daher werden wir diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Obernosterer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.02.26

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshof­präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich spreche zum Thema externe Beratungsleistungen für die ÖBB, deren Kosten ja explodiert sind. Bis zum Jahr 2005 haben sie 25,7 Millionen € ausgemacht und haben sich dann wieder reduziert bis zum Jahr 2007 auf 16,25 Millionen €.

Ich möchte hier gerade zu diesem langfristigen Beratungsvertrag mit einer gewissen Rechtsanwaltskanzlei ein paar Worte sagen: Als Wirtschafter verstehe ich sehr wohl, dass man manchmal mit gewissen Firmen langjährige Verträge macht, um einfach bes­sere Konditionen zu bekommen. Dass es Fixbeträge gibt für Leistungen, die nicht erbracht werden, ist ein bisschen außergewöhnlich, wenn man sieht, dass man im ersten Jahr 34 Prozent des Gesamtbetrages unterschritten hat, das heißt, dass man gerade über diese 2,9 Millionen €, die als Fixbetrag zugesichert sind, gekommen ist.

Aber was ich überhaupt nicht verstehe – und das hat auch der Rechnungshof bemän­gelt –, ist, dass dieser Vertrag, der auch über Stundensätze abgerechnet wird, zwischen 15 und 30 Prozent über den Sätzen liegt, die die ÖBB bekommen, wenn sie anderen Rechtsanwaltskanzleien Aufträge übergeben.

Wie gesagt, langfristige Verträge sollen dazu dienen, bessere Konditionen zu haben. Warum hier ein langfristiger Vertrag, der bis 2017 abgeschlossen wurde, teurer ist als ein kurzfristiger, kann ich nicht verstehen, muss aber dazu sagen, wenn ich die Verknüpfungen, wie sie vorher von Herrn Kollegem Maier angesprochen wurden, nach-


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