Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 101

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Historisch wird es vielleicht noch in Erinnerung sein, dass diese Grundrechteagentur eigentlich aus dem Drei-Weisen-Rat hervorgegangen ist, der im Jahr 2000 zur Bespit­zelung Österreichs eingesetzt wurde, nachdem wir hier die ÖVP-FPÖ-Koalition – die damalige Schüssel-Haider-Riess-Passer-Koalition – gegründet hatten.

Die EU oder maßgebliche, die EU bestimmende Kräfte meinten damals, das wäre nicht das, was man will, und deswegen gelte in diesem Fall die Demokratie nicht. Wahler­gebnisse seien nicht zu beachten, sondern es sei ein „Cordon sanitaire“ über Öster­reich zu verhängen. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) Man durfte mit den Botschaf­tern nicht verkehren, die Minister nicht empfangen, das war alles tabu. Zum Beispiel durfte man den „faschistischen“ Minister Scheibner – wie ich mich noch gut erinnern kann an die belgische Diskussion – nicht empfangen. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Also das ist die politische Wurzel des Ganzen. Daraus hat sich dann eine Beobachtungs­stelle für Rassismus entwickelt. Aus dieser Beobachtungsstelle für Rassismus hat man – nachdem man gesehen hatte, dass in Österreich aber wirklich nichts zu beobachten ist – eine Agentur, die Grundrechteagentur, geschaffen, weil etwas, das die EU einmal geschaffen hat, nicht mehr sterben kann, und weil es undenkbar ist, Mitarbeiter in einer so wichtigen Funktion auf die Straße zu setzen.

Diese Grundrechteagentur – da werden vielleicht die Herrschaften von der grünen Frak­tion anderer Meinung sein – brauchen wir wahrscheinlich – wie ein Steirer sagen wür­de – so dringend wie einen Kropf. (Abg. Neubauer: Sie ist ja für nichts zuständig! Sie ist ja für nichts zuständig!) Nicht nur, dass sie keine wirklich greifbare und sinnvolle Agen­da hat, überschneidet sie sich auch mit anderen, gleich oder ähnlich gearteten Agentu­ren und liefert sich mit ihnen einen Zuständigkeitsstreit.

Schauen wir einmal ein bisschen durch, was es da schon gibt: Der Europarat ist die zen­trale, heute schon gelobte Stelle. Da gibt es den Europäischen Gerichtshof für Men­schenrechte, der aufgrund der Europäischen Menschenrechtscharta gegründet wurde und der die Einhaltung dieser überwacht. Das ist eigentlich die zentrale Stelle zur Über­wachung der Menschenrechte. Da kann sich auch jeder, der den innerstaatlichen Rechts­zug ausgeschöpft hat, hinwenden.

Dann gibt es natürlich den UN-Menschenrechtsrat mit verschiedenen Unterkommissio­nen, wie etwa der Weltkonferenz gegen den Rassismus. In der EU selbst gibt es ein ei­genes Kommissariat für Menschenrechte, das die Menschenrechte bewahrt. Aber auch in der OSZE, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, gibt es das ODIHR. Das hat nicht – wie Sie vielleicht glauben – mit Odin oder mit Odal zu tun, son­dern das ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung für Organisation für demokrati­sche Institutionen und Menschenrechte. Damit ist auch relativ klar, was diese Organi­sation tut. Und weil das alles nicht genug ist, gibt es jetzt die Europäische Grundrechte­agentur.

Jeder soll sich sein Bild darüber machen, wie wichtig das ist. Ausfluss davon ist, dass das Europäische Parlament meint, es müsse eine 6-prozentige Erhöhung des Budgets durchsetzen im kommenden Jahr – wie wir heute schon gehört haben –, wahrschein­lich um einige Agenturen, an der Zahl sind es derzeit 34, zu schaffen.

Wir von der Freiheitlichen Partei sind daher der Meinung – auch wenn es die Organisa­tion gibt, und wenn sie in Wien ihren Sitz hat –, dass zu einer solchen bürokratischen, unnötigen Hydra ganz klar Nein gesagt werden muss. Deshalb werden wir diesem Ab­kommen unter keinen Umständen zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Ich persönlich wür­de sagen: Wenn ich könnte, würde ich hier dreimal mit Nein stimmen.

Ganz kurz noch zu einem anderen Kapitel, das auch nicht unbezeichnend ist, zum Ab­kommen mit der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastro­phen und schweren Unglücksfällen.

 


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