Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 100

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13.52.323. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (788 d.B.): Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agen­tur der Europäischen Union für Grundrechte (950 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (868 d.B.): Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwi­schen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits samt Schlussakte (951 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (872 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (952 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (923 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Einrichtung von Verbindungs­büros in Wien (953 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 52/A(E) der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung un­gerechtfertigter Privilegien türkischer Staatsbürger (957 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 7 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich als erster Redner Herr Abgeordneter Dr. Hübner. Einge­stellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.54.38

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Einige der Punkte, die wir jetzt gemeinsam debattieren und dann getrennt entscheiden werden, betreffen Sitze internationaler Organisationen in Wien, und das ist prinzipiell etwas Gutes.

Das darf aber nicht dazu führen, dass wir alles befürworten und Ja und Amen sagen, nur weil eine Organisation in Wien ihren Sitz hat. Damit komme ich schon zu diesem Ta­gesordnungspunkt, zur Grundrechteagentur. Die Grundrechteagentur gibt es, das müs­sen wir sagen. Wir gründen sie nicht neu und installieren sie nicht neu in Wien. Es gibt sie bereits. Ob das gut oder schlecht ist, das ist die Frage, und ich werde mir erlauben, diese Frage – zumindest in meinem Sinne – ein bisschen zu durchleuchten und dann auch zu beantworten.

 


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