Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 111

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Bundesminister hier in beispielhafter Art und Weise den Kontakt auch mit den Parla­mentsparteien, insbesondere auch mit der Opposition gesucht hat, mit den außenpoliti­schen Sprechern, und dass er hier seine Informationsrolle als altgedienter Parlamenta­rier auch durchaus engagiert wahrgenommen hat und ihr nachgekommen ist.

Der Antrag, über den wir dann abstimmen werden, beinhaltet auch die Frage, wie die Schwerpunkte, die Österreich in der UN-Sicherheitsrats-Zeit, die ja noch andauert bis zum 1. Jänner, gesetzt hat, weiterverfolgt werden können. Ich halte das für einen sehr interessanten Ansatz, den wir auch gemeinsam diskutieren sollten, so wie wir ja auch hier im Hohen Haus die Prioritäten, die Schwerpunktsetzungen Österreichs für diese Zeit diskutiert haben.

Wir waren uns einig und wir werden uns auch sicher für die Zukunft einig sein, dass es eine gute Schwerpunktsetzung war, hier insbesondere die Herrschaft des Rechts, Rule of Law, in den Mittelpunkt unserer Arbeit zu stellen. Da haben wir Glaubwürdigkeit, da haben wir Profil, da können wir besonders als kleineres beziehungsweise mittleres Land der Vereinten Nationen auch sichtbare Spuren hinterlassen. Ich möchte hier dem Herrn Bundesminister und seinem gesamten Team Respekt für die Arbeit zollen, die in diesen zwei Jahren geleistet wurde.

Es war nicht einfach. Unsere Präsidentschaften beginnen immer mit einer Krise na­mens „G“. Beim Sicherheitsrat war es Gaza, bei der EU-Präsidentschaft war es Gas. Also ich habe die Ungarn, die jetzt die EU-Präsidentschaft übernehmen, kürzlich darauf aufmerksam gemacht, besonders bei Krisen aufzupassen, speziell bei jenen, die mit „G“ beginnen. Das war kein einfaches Thema. Das war auch keine einfache Phase für Ös­terreich, sich hier konstruktiv einzubringen. Die Rolle, die wir hier gespielt haben, wur­de von allen Seiten anerkannt, aber war nicht immer in der Sache unumstritten.

Ich denke etwa an die UN-Resolution 1325 betreffend Frauen, Sicherheit und Frieden, bei der der hartnäckige österreichische Einsatz, Indikatoren im System der Verein­ten Nationen zu dieser Frage einzubringen, sehr viel Widerstand von ständigen Sicher­heitsratsmitgliedern erfahren hat – im Übrigen: Es waren die Russische Föderation und China. Hier ist es uns aber doch gelungen, Meilensteine zu setzen. Die Resolutionen, die hier unter österreichischer, maßgeblicher Federführung und Mitbestimmung erar­beitet werden konnten, werden jetzt bereits in die tägliche Arbeit der Vereinten Natio­nen eingebaut, etwa bei UNO-Missionen im Kongo, in der Elfenbeinküste, in Afghanis­tan und in Haiti.

Wir haben aber auch als geschickte Vernetzer mit der Europäischen Union erreicht, dass die EU-Richtlinien zum Schutz der Zivilbevölkerung im EU-Krisenmanagement und den dazugehörigen Missionen entsprechend aktualisiert worden sind. So kann man ver­nünftige, nachvollziehbare, verlässliche Außenpolitik machen: multilateral, durch Ver­netzung, durch kluge Schwerpunktsetzung, durch Stärkung des eigenen Profils. Das ist auch im Interesse unserer Amtssitzrolle hier in Österreich, in Wien, insbesondere im Hinblick auf die Vereinten Nationen und auf die OSZE. Es gilt jetzt, dieses Profil weiter­hin zu nützen in unser aller Interesse und im Interesse der internationalen Staatenge­meinschaft.

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort anbringen zu einem Hoffnungsschimmer der internationalen Politik. Dieses Thema betrifft Myanmar, wo Aung San Suu Kyi freigelassen worden ist. Wir sollten diese Freilassung auch hier im österreichischen Parlament mit Freude zur Kenntnis nehmen – allerdings auch mit einem Fragezeichen, denn sie ist bereits dreimal aus dem Hausarrest freigelassen worden, und man hat dann wieder Möglichkeiten gefunden, ihre Artikulationsmöglichkeiten zu beschränken und sie de facto einzusperren. Sie ist eine unbeugsame Frau, die wie kaum eine andere für den Freiheitswillen ihres Landes steht. Österreich hat sich immer für ihre Freilassung einge-


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