direkter Forschungsunterstützung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Der größte Schwindel aller Zeiten!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Glawischnig – ich komme jetzt zu den Fragen – hat gesagt, und zwar zu Recht, ich bin an sich nicht zuständig als Finanzminister für die Fragen, die Sie mir stellen, aber ich beantworte sie heute gerne und ausführlich. Beatrix Karl ist hier. Wie es die Grünen halten – und die wissen selbst, wem diese Anfrage eigentlich gilt –, sehen wir auf der schriftlichen Anfrage an mich, denn in der Fußzeile der Dringlichen Anfrage steht als interne Kennung: „ANFRAGEN\BMWF“. Aber Sie haben sie dann an mich gestellt, deswegen bin ich hier. Ich beantworte das gerne, aber Sie haben schon genau gewusst, wer in Österreich für Universitäten, Wissenschaft und Forschung zuständig ist.
Zur Frage 1:
Wie bekannt, haben wir uns entschieden, dass die StudienbeihilfenbezieherInnen, die von der Kürzung der Familienbeihilfe betroffen gewesen wären, den entsprechenden Betrag nun vonseiten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung erhalten. Die sozialen Härtefälle sind damit sofort abgefedert worden. Richtig ist somit, dass die Studienbeihilfen, die vom BMWF ausgezahlt werden, durch den Ersatz der Familienbeihilfe erhöht werden. Das ist die Realität, mit der wir an die Dinge herangehen!
Es ist richtig, dass Österreich im internationalen Vergleich eine relativ geringe Akademikerquote hat. Abgesehen davon, dass die geringe Akademikerquote in Beziehung zur exzellenten Berufsausbildung und der geringen Jugendarbeitslosigkeit gesehen werden muss, wollen wir nicht die Studierendenquote, sondern die AbsolventInnenquote steigern.
Eine Steigerung der Absolventenquote ist unter anderem auch durch vernünftige Aufnahmeverfahren an Universitäten und Förderung des Interesses an Studien außerhalb des Bereiches der Massenfächer erreichbar. Es ist auch eine gute Studienwahlberatung notwendig.
Zur Frage 2:
Die Auszahlung der Familienbeihilfe bis zum 24. Lebensjahr richtet sich nach der europäischen Bologna-Studienarchitektur, die die Studienzeiten verkürzt, wobei auf Sonderfälle weiterhin Rücksicht genommen wird. Die Mitversicherung von Studierenden bei ihren Eltern bleibt unangetastet, Präsenz- und Zivildienstzeiten werden analog zu den bisher vorliegenden Ausnahmeregelungen angerechnet, und beim Mutterschutz gilt die Ausnahmeregelung weiter.
Alle Studentinnen und Studenten, die Ersatzzeiten vorweisen können, können ein Jahr länger, also bis zum Ende des 25. Lebensjahres, die Familienbeihilfe beziehen, sofern sie nicht früher mit ihrem Studium fertig werden. Das gilt auch für behinderte Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden. Dazu kommt, dass Studentinnen und Studenten, die ein Stipendium beziehen, beim Wegfall der Familienbeihilfe den entsprechenden schon erwähnten Ausgleich erhalten.
Selbst nach der im Entwurf vorgesehenen Verkürzung der Anspruchsdauer liegt Österreich in diesem Bereich im europäischen Spitzenfeld. Das sind auch sehr wichtige Vergleichsdaten. Die Familienbeihilfe gibt es in Frankreich nur bis 20, wobei dort für das erste Kind gar nichts ausgezahlt wird. In Italien, den Niederlanden, Spanien und Norwegen liegt das Höchstalter für die Auszahlung der Kinderbeihilfe bei 18, in Finnland bei 17 Jahren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Bucher: Die Steuer- und Abgabenquote müssen Sie auch berücksichtigen!)
Zur Frage 3:
Der Finanzierungsanteil der Universitäten durch öffentliche Mittel liegt in Österreich im internationalen Spitzenfeld. Von 1,3 Prozent, die insgesamt für den tertiären Sektor auf-
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