Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 191

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Das sehe ich über weite Strecken auch so. Das kommt ja auf der einen Seite auch nicht so oft vor, auf der anderen Seite hätte ich schon gerne einmal gehört, warum sich das so lange hingeschleppt hat, denn das allein war ja auch nicht der Grund, soweit ich weiß. Immerhin haben wir das schon mit Begutachtungsende vor dem Sommer gehabt, und dann ist es doch noch relativ lange hingegangen. Also das war auch wieder so ein Beispiel, wo innerhalb der Koalition und zwischen den Koalitionsparteien munter drauf­los junktimiert worden ist. Aber sei es drum.

Jetzt nur ein paar Korrekturen, weil die Debatte so durcheinandergeht und es bis jetzt ja eine seriöse Diskussion gewesen ist. Das BZÖ, sofern ich das richtig verstehe – nach­dem sich dort niemand mehr meldet –, wird zustimmen beim Finanzstrafgesetz und der Novelle und nicht zustimmen beim Teil der Betrugsbekämpfung.

Was schon noch ein Problem ist, glaube ich, ist, dass man, Herr Kollege Vorredner, von einer drohenden, quasi überbordenden Gefahr redet, wenn es um Steuerbetrugsbe­kämpfung in Österreich geht. Ich sehe diese Gefahr noch nicht so drohend, und der Vergleich mit Italien ist für unser System natürlich völlig seltsam. Da gebe ich Ihnen schon recht, aber das ist ja wirklich etwas ganz anderes, denn dort ist sozusagen der Konsument mit Teil des Systems der Steuerehrlichkeit, dort ist der Konsument mit an­gehalten, nachzuweisen, dass er die Umsatzsteuer gezahlt hat.

Das ist in Österreich anders, und deshalb wird eine allfällige Finanzpolizei, wie Sie das nennen, in dieses Handeln gar nicht kommen. Ich bin schon froh, wenn es so etwas gibt und es verbessert wird, weil auf diesem Sektor – und da bin ich völlig überzeugt davon – noch sehr, sehr viel zu holen ist. Ich erinnere mich da nur mit Schaudern an Rechnungshofberichte, in denen das Potenzial ausgelotet wird, was da noch – ohne dass da große Vorwürfe erhoben worden wären – allein in der Umsatzsteuerbetrugsbe­kämpfung drin ist, wo ja jetzt, Gott sei Dank, einiges geschieht; und da sind ja Verluste von bis zu 1 Milliarde € aufwärts zu verbuchen, oder es taucht dann halt in den Bü­chern nicht auf, aber genau das ist ja das Problem, dass wir das Geld nicht hereinbe­kommen.

Auch sonst sollte gerade Ihrer Partei das, glaube ich, nicht so ungelegen kommen, wenn gegen mehr oder weniger groß organisierte Schwarzarbeit mehr getan wird. Aber viel­leicht habe ich Sie da auch nur missverstanden. (Abg. Podgorschek: Wir stimmen eh zu!) – Wir sind dem grundsätzlich positiv gewogen.

Ich sage nur für das Stenographische Protokoll, was uns noch positiv aufgefallen ist, wenn es schon bei einer Gesetzesinitiative mehreres zu loben gibt: Es ist der Tatbe­stand des Abgabenbetrugs neu eingeführt worden. Diese Differenzierung halte ich aus verschiedenen Gründen zusätzlich für sinnvoll. Mindeststrafen sind bei den klassischen Finanzstrafverfahren auch nicht schlecht.

Es gibt jetzt höhere Strafrahmen bei der Abgabenhinterziehung. Und auch bei der Selbst­anzeigepraxis – meines Erachtens ist es noch immer nicht scharf genug, und wie sie bis jetzt, rechtlich zulässig, angewendet wurde, war mir dann doch ein bisschen zu groß­zügig – wird zumindest ein bisschen etwas verbessert. Also alles in allem geht es in die richtige Richtung.

Ich weiß nicht, ob Sie mich da noch unterstützen können in dem Versuch, die Regie­rungszahlen richtig zu interpretieren. In dem Loipersdorf-Papier (der Redner dreht sich zur Regierungsbank um und spricht zu Staatssekretär Dr. Lopatka) steht doch: 100 Mil­lionen € im ersten Jahr, plus 200 Millionen € im zweiten, 300 Millionen € im dritten, 400 Millionen € im vierten; und insofern war, glaube ich, Ihr Kopfschütteln zu interpre­tieren beim Kollegen von der FPÖ. (Staatssekretär Dr. Lopatka nickt.) – Also das sind offensichtlich Ihre Schätzungen.

Mögen sie eintreten; in diesem Fall würde sich wirklich einmal eine Evaluierung aus­zahlen. Das wäre einer jener Fälle, wo mehr Beamte oder zumindest Angestellte beim


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