Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 192

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Staat offensichtlich einen höheren Nutzen bringen – auch einen finanziellen –, als sie sel­ber kosten.

Genauso sollten wir es bei manchen Großbetriebsprüfungen im Steuersystem handha­ben, denn dort ist ja auch lange abgebaut worden. Da oder dort mag das auch für die Dienste des Rechnungshofes gelten. Es gibt dann schon bestimmte Bereiche im Staat, in die wir eher noch – auch personell – investieren, genau mit dem Ziel, dass wir zum Schluss mit mehr Geld überbleiben. (Beifall bei den Grünen.)

18.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort. – Bitte.

 


18.51.41

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin allen bisherigen Rednern für zweierlei Dinge dankbar: einerseits für die sachliche Debatte und andererseits da­für, dass unterm Strich das, was wir heute hier beschließen werden mit dem Betrugs­bekämpfungsgesetz und auch mit dieser Finanzstrafgesetz-Novelle, positiver bewertet worden ist als das, was an Kritik angeführt worden ist. Dem Einen ist es etwas zu we­nig – Abgeordneter Kogler hat in diese Richtung das eine oder andere anmerken las­sen –, dem anderen droht es zu viel zu werden, wenn ich an den Redner von der FPÖ denke.

Für wesentlich halte ich, dass wir in einer Phase, in der wir als Regierung uns gezwun­gen sehen, Steuern zu erhöhen, in der wir uns gezwungen sehen, von allen Bevölke­rungsgruppen Beiträge zu verlangen, glaubwürdig den Nachweis führen können, dass wir alles bei der Betrugsbekämpfung tun, um wirkungsvoll vorzugehen.

Mit „alles tun“ meine ich einerseits, legistische Änderungen vorzunehmen, und ande­rerseits, bei der Personalentwicklung, wo wir normalerweise eher reduzieren, das Ge­genteil zu machen und das Personal aufzustocken, um dann auch mit entsprechendem Personal und einer entsprechenden Legistik gerüstet vorgehen zu können.

Das Betrugsbekämpfungsgesetz und die Finanzstrafgesetz-Novelle, die heute hier zur Diskussion stehen, verfolgen in drei Bereichen Maßnahmen: Es geht um Bekämpfung der Steuerhinterziehung, es geht um unseren Kampf gegen die Schattenwirtschaft, die es natürlich gibt, und es geht – hier sind dann auch strenge Strafen vorgesehen – auch darum, gegen organisierten Betrug und gegen organisierte Betrugsaktivitäten wirkungs­voll vorzugehen. Ich glaube, das ist eine Vorrausetzung, wenn wir um Verständnis bei der Bevölkerung werben, die Konsolidierungsmaßnahmen mit Steuererhöhungen mitzu­tragen.

Es ist heute schon von Rednern gesagt worden, niemand seitens des Finanzministe­riums denkt daran, generell Unternehmer zu kriminalisieren. (Demonstrativer Beifall und Bravoruf des Abg. Hörl. Das Gegenteil ist der Fall: Wir wollen jene – und das ist der ganz große Teil der Unternehmer –, die ordnungsgemäß ihre Steuern zahlen, vor je­nen schützen, die mit betrügerischer Absicht handeln – und die gibt es auch, schwarze Schafe gibt es in allen Bevölkerungsgruppen, in allen Berufsgruppen – und die bisher ungeschoren davongekommen sind. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Hier gibt es auch Bereiche, wo wir auf nationalstaatlicher Ebene gar nicht alles regeln können, wo wir auf Europaebene zum Beispiel beim Karussellbetrug massiv versuchen, zu Verbesserungen zu kommen. Hier handelt es sich um organisierte grenzüberschrei­tende Kriminalität.

Wir haben in diesem Gesetz sogar Bereiche dabei, wo wir kleine Steuersünder entkri­minalisieren, indem diese in Zukunft die Möglichkeit haben, durch entsprechende Zah-


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