Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 193

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lungen zu verhindern, dass ein Finanzstrafverfahren eingeleitet werden muss, wenn bei unseren Beamten das eine oder andere ans Tageslicht kommt.

Die einzelnen Punkte zu den Gesetzesvorlagen möchte ich gar nicht anführen, sie sind ohnehin von den Rednern schon genannt worden.

Von den von Herrn Abgeordnetem Kogler angesprochenen zusätzlichen Steuereinnah­men in dreistelliger Millionenhöhe gehen wir einerseits aufgrund der Zahlen, die uns vor­liegen – was wir glauben, was uns bisher entgangen ist –, und andererseits aufgrund des Einsatzes von immerhin – im Endausbau – 300 zusätzlichen Beamten aus. Wir ge­hen davon aus, dass wir dann neben der Ausstattung auch entsprechend personell ge­rüstet sind, und da sind durchaus auch schärfere Zähne jetzt dabei, die wir durch diese beiden gesetzlichen Änderungen haben.

In diesem Sinne freue ich mich und war etwas überrascht, dass das BZÖ zumindest teilweise auch diesen Vorlagen zustimmt. Ich bin froh, dass diese Maßnahmen eine so breite Zustimmung hier im Parlament finden. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

18.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


18.56.36

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Für uns war es wichtig, ein ausgewogenes Gesamtpaket zu schnü­ren, und ich glaube, das ist mit diesem Betrugsbekämpfungsgesetz und der Finanz­strafgesetz-Novelle gelungen, denn es sollte an und für sich zukünftig unsere ehrlichen und redlichen Unternehmer besser schützen. Deshalb soll dieses Gesetz dazu beitra­gen, dass die wirtschaftspolitische Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand gefördert wird, aber auch durch die Beseitigung von unlauteren Wettbewerbsbedingungen ge­währleistet wird, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer gleiche Marktbedingun­gen haben.

Dieses Gesetz ist notwendig, damit die wenigen schwarzen Schafe nicht weiter mit ih­ren Methoden den lauteren Wettbewerb stören. Deshalb war auch die Balance in die­sem Gesetz ganz wichtig, dass wir die Betrüger bestrafen und dass wir den Mittelstand in dieser Hinsicht nicht belasten.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass die Unternehmerinnen und Unterneh­mer – Kollege Podgorschek hat es auch schon gesagt – mit ihrem Engagement die Ar­beitsplätze schaffen und sichern und dass unsere Unternehmer dies zu 99 Prozent mit ihrer ehrlichen und redlichen Arbeit täglich tun. Immerhin schaffen die kleinen und mit­telständischen Unternehmen 62 Prozent der Arbeitsplätze und bilden 85 Prozent der Lehrlinge aus. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Fakten zeigen auch ganz deutlich, dass die Unternehmer insgesamt den Fiskus und natürlich auch die Sozialversicherung trotz der hohen Abgabenbelastung vorbild­lich bedienen. Das heißt, sie zahlen Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenver­sicherungsbeiträge fast zu 100 Prozent; bei 25,76 Milliarden € bedeutet das eine Ein­bringungsquote von 99 Prozent im Jahr 2009.

Ich denke, hier zeigt sich ganz deutlich, dass der Unternehmer einen wesentlichen Bei­trag zum Finanzsystem in Österreich leistet. Und dass wir mit dieser Maßnahme die bestrafen wollen, die betrügen, ist richtig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Rudas. – Bitte.

 


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