Meine Damen und Herren! Der Bericht ist schon umfassend diskutiert worden. Ich glaube, man kann weitestgehend sagen, dass da eine gute Lösung gefunden wurde. Was vielleicht besonders interessant ist: Wir haben nun im Körperschaftsteuergesetz eine Lösung, dass man bei nicht genannten Überweisungen automatisch keine Absetzung von den Betriebsausgaben mehr durchführen kann. Nicht nur das, es wird auch eine 25-prozentige Körperschaftsteuer eingehoben. Das heißt, es wird auch hier damit zu rechnen sein, dass die anonymen Überweisungen zukünftig nur mehr geringfügigst vorkommen.
Es ist auch gut, dass die Verjährungszeit, die seinerzeit von Grasser verkürzt wurde, nunmehr von sieben auf zehn Jahre erhöht wird. Ich glaube, dass wir bei der Diskussion auch nach dieser Beschlussfassung weiter debattieren sollten, wie man damit umgeht, dass wir in Österreich bei Unternehmen extrem lange Verfahren haben, die die Unternehmen insgesamt gefährden. Vielleicht können wir uns diesbezüglich von den USA etwas abschauen, nämlich im Sinne eines leichten Abgehens vom Legalitätsprinzip Bußgeldzahlungen zwischen der Finanzmarktaufsicht und den Unternehmen zu vereinbaren, um da relativ rasch zu Lösungen zu kommen und damit die Unternehmen und die Arbeitsplätze zu bewahren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.12
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Steindl zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.12
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir stellen mit dem neuen Betrugsbekämpfungsgesetz beziehungsweise Finanzstrafgesetz Geldstrafen bis zu 10 Millionen € in Aussicht, kündigen hiemit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren an und schreiben das gesetzlich fest. Ich glaube, dass das für Finanzbetrügereien eine gute Abschreckung sein müsste, um die hier genannten Karussellbetrügereien, gerade im Mehrwertsteuer- beziehungsweise Vorsteuersektor hintanzuhalten.
Wir haben jetzt erneut eine Regelung festgeschrieben, was die Auftraggeberhaftung betrifft – die haben wir ja im Baugewerbe bei der Sozialversicherung schon vor einiger Zeit eingeführt, nun kommt sie auch für die Lohnabgaben. Dies bedeutet für die Generalunternehmer allerdings einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, worüber die Unternehmen sicher nicht ganz glücklich sind.
Auslandsüberweisungen, die mehr als 100 000 € betragen und nicht entsprechend genannt werden beziehungsweise anonym sind, werden – meiner Meinung nach völlig zu Recht – mit 25 Prozent Abzugsteuer behaftet.
Neu gestaltet wird im Betrugsbekämpfungsgesetz auch der § 30a, der von diesem sogenannten Verkürzungszuschlag handelt: Wenn der Abgabenpflichtige bis 33 000 € Abgabenhinterziehung hat, kann er sich mit 10 Prozent aus dem Finanzstrafverfahren sozusagen freikaufen. Nur sollte vorher, wie meine Kollegin Tamandl ausgeführt hat, der Finanzprüfer feststellen, ob es auch tatsächlich ein Finanzbetrug war.
Meine Damen und Herren! Für besonders wichtig halte ich, dass wir den Unternehmen Rechtssicherheit verschaffen – und das ist eben in vielen Fällen nicht möglich. Ich habe – und Sie wahrscheinlich auch – immer wieder Interventionen, wo wir bezüglich Abgabenprüfung, gerade bei den gemeinsamen Sozial- und Lohnsteuerabgabenprüfungen immer wieder auf Folgendes hingewiesen werden:
Wenn es beispielsweise in Werkvertragsregelungen plötzlich große Nachforderungen gibt, dann ist das für viele Unternehmungen existenzbedrohend, weil man Konstruktionen, die über viele Jahre – meist über zehn oder zwölf Jahre – verwendet werden und bereits mehrmals geprüft wurden, eine völlig neue Rechtsqualität gibt und plötzlich Beträge steuerpflichtig gestellt werden.
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