Da muss man sich auch seitens der Behörden bemühen, den Unternehmen mehr Rechtssicherheit zu geben. Das ist aus meiner Sicht eine ganz wichtige Sache. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich glaube, wir haben mit diesem Gesetz eine gute Lösung für alle Beteiligten getroffen. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.15
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.15
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, die Novellen zum Finanzstrafgesetz und zum Betrugsbekämpfungsgesetz werden den Steuerhinterziehern das Leben doch ein Stück schwerer machen.
Das Betrugsbekämpfungsgesetz fokussiert auf Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit in der Baubranche und gegen Steuerhinterziehung bei Zahlungen ins Ausland für Leistungen im Inland.
Konkret wird im Einkommensteuergesetz für Bauunternehmer eine Haftung für Lohnabgaben von Auftragnehmern eingeführt. Diese Auftraggeberhaftung ähnelt den gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Sozialversicherung, die sich im Wesentlichen gut bewährt haben.
„In Betrugsfällen soll auch der Arbeitnehmer für Lohnabgaben in Anspruch genommen werden können.“ – Das soll dann sein, wenn vorsätzlich mit dem Arbeitgeber an der Verkürzung der Lohnsteuer mitgewirkt wurde. Ich denke, hier ist doch differenziertes Vorgehen geboten, denn die ArbeitnehmerInnen sind oft mit einem undurchdringlichen Dickicht von Unternehmen und Subunternehmen konfrontiert und bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in der Regel in der schwächeren Position.
Weitere Neuerungen: „Zur besseren steuerlichen Erfassung bestimmter Auslandsüberweisungen von mehr als 100.000 € ist eine Meldepflicht an das Finanzamt vorgesehen. Im Körperschaftsteuergesetz ist ein Zuschlag auf die Körperschaftsteuer bei unterlassener Empfängernennung und in der Bundesabgabenordnung eine Verlängerung von Verjährungsfristen vorgesehen. Die Aufsichts-, Kontroll- und Beweissicherungsbefugnisse der Abgabenbehörden werden erweitert und ihr Recht zur Kooperation mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) ausdrücklich gesetzlich verankert.“
Das Betrugsbekämpfungspaket wird zweifellos zur effektiveren Bekämpfung der Steuerverkürzung und der Schattenwirtschaft beitragen. Dort effektiv zu vollziehen, Steuerlücken zu schließen und einen höheren Maßstab bei der Betrugsbekämpfung anzulegen ist sicher sinnvoller, als zusätzlich Abgaben oder Steuererhöhungen vorzusehen.
Die erwarteten Einnahmen von doch einigen Hundert Millionen € leisten einen guten Beitrag zur Budgetkonsolidierung. Ich denke, dass in diesem Zusammenhang auch die Kontrolle ganz, ganz wichtig ist – für die braven Steuerzahler in unserem Lande.
Am Schluss darf ich vielleicht noch auf eine, wie ich glaube, doch sehr auffällige Entwicklung hinweisen. Es gibt eine doch sehr stark ansteigende Zahl an EPUs und an Subunternehmen. Auch die Leiharbeit gehört zu diesem Block, der uns, wie ich meine, in der Arbeitswelt große Schwierigkeiten bereitet. Die Subunternehmen werden, wie wir alle wissen, sehr häufig auch für Gestaltungen missbraucht. Die heutige Regelung wird da einen Beitrag zur Verbesserung leisten. Ich glaube auch, dass eine Ergänzung des Pakets in der Form, dass auch eine Leistungshaftung für Auftraggeber eingeführt wird, sehr sinnvoll wäre.
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