Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 199

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Abschließend darf ich anregen, dass wir darüber nachdenken, das System dahin ge­hend umzubauen, dass man mit weniger Kontrolle auskommt und es mehr ordentliche Vollzeitjobs gibt. Ich denke, es ist nur eine Willensfrage. (Beifall bei der SPÖ und bei Ab­geordneten der ÖVP.)

19.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Bartenstein. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.19.08

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einem Land, in dem auf Kapitalerträge 25 Prozent als Endsteuersatz eingehoben werden, in dem Unternehmungen hinsicht­lich ihrer Gewinne mit 25 Prozent Körperschaftsteuer bedacht werden, ist es im Hin­blick auf diese angemessenen Steuersätze mehr als angemessen, auch einzufordern, dass diese Steuern bezahlt werden.

Ich bin der Auffassung, dass die Steuerdisziplin, die Steuermoral in den letzten Jahren nicht zuletzt wegen dieser deutlich niedrigeren und maßvolleren Steuersätze zugenom­men hat. Aber Hand aufs Herz: Es gibt in diesem Land noch immer so etwas wie ein Mes­sen mit zweierlei Maß.

Das eine Maß ist ein Krimineller, der betrügt, der den Tatbestand der Untreue begeht, und auf der anderen Seite das sogenannte Kavaliersdelikt der Steuerhinterziehung. Das eine Mal wird der Nachbar, der Geschäftspartner – wer auch immer – betrogen, das andere Mal die Allgemeinheit, der Staat, und damit indirekt alle übrigen Steuerzahler. Dieses Mes­sen mit zweierlei Maß durchbrechen wir mit diesen Novellen zum Finanzstrafgesetz und zu anderen Steuergesetzen, mit dem nicht einfach auszuverhandeln­den Tatbestand des Abgabenbetruges, wobei wir schon sagen, was wir wollen.

Wir wollen nämlich die Abgabenhinterziehung stärker bestrafen. Wenn sie extrem ist, wenn sie – wie in den Erläuterungen ausdrücklich festgehalten – mit besonderer krimi­neller Energie vonstattengeht, dann ist das genau so schlimm und genau so kriminell wie Betrug – und im Extremfall mit bis zu zehn Jahren Haft zu bedenken. Wir werden dann nicht mehr nur staunend in die USA blicken können, wo IRS-Beamte „Steuersün­der“ – unter Anführungszeichen – gleich einmal in Handschellen abführen. Das ist dann auch bei uns denkbar.

Ganz wichtig aber ist, dass das die wirklich Kriminellen sind, die Karussell-Betrüger. Das sind keine Gauner – „schwarze Schafe“, Herr Staatssekretär, scheint mir hier fast so etwas wie eine Verniedlichung zu sein –, sondern das sind Kriminelle und Verbrecher, und dem gehört im doppelten Sinne des Wortes ein Riegel vorgeschoben.

Die Abgrenzung zu dem, was mit unseren Mittelständlern passiert, die Abgrenzung zu dem, was lediglich als Ergebnis einer unrichtigen Abgabenerklärung erfolgen soll, war nicht einfach. Haubner, Stummvoll und andere haben darauf hingewiesen, dass es nicht einfach war, zu einem Ergebnis zu kommen. Es hat etwas länger gedauert, Herr Kog­ler, als zuerst angenommen, aber, ich glaube, das Ergebnis ist ein herzeigbares.

Eine letzte Anmerkung, die einen bisher kaum besprochenen Tatbestand beleuchtet. Kollegin Tamandl hat dazu etwas gesagt. In der Vergangenheit war es so – lang, lang ist es her –, dass ein Unternehmen – gerade für Auslandsgeschäfte – etwas zahlen konn­te, und solange das Geschäft trotzdem einen Gewinn abgeworfen und die Finanz eine Steuer bekommen hat, wurde darüber nicht geredet. Mehr sage ich dazu nicht.

Die jetzige Praxis ist, dass man den Empfänger solcher Zahlungen benennen muss, um sie überhaupt abzugsfähig zu halten. Wenn man das nicht tut, dann hat man schon Probleme. Jetzt kommt dazu gewissermaßen eine 25-prozentige Strafsteuer. Und das,


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