Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 209

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Aber etwas anderes ist noch einer näheren Betrachtung wert, nämlich die geplanten Liegenschaftsverkäufe. Jetzt kann man zu Verkäufen stehen, wie man will, es ist in Wirklichkeit alles eine Frage der Rentabilität, aber wenn man Grundstücke kauft oder verkauft und sich entscheidet, einen Makler zu nehmen, dann schaut man sich den Makler auch sehr genau an, vor allem dann, wenn es wirklich werthaltige Liegenschaften sind. Das sollten wir auch tun. (Die Abgeordneten Dr. Cap und Krainer: Ganz ruhig!)

Die SIVBEG ist ein Unternehmen, das man in diesem Sinne gar nicht beauftragen dürf­te, weil die überhaupt keine Ahnung davon haben, wie man etwas vernünftig verkauft  und das werden wir jetzt ein bisschen beleuchten.

Erstens haben wir neben der SIVBEG ein hervorragendes Unternehmen, das sich schon lange mit Transaktionen im Liegenschaftsbereich beschäftigt, das ist die Bundesimmo­biliengesellschaft. Interessanterweise beweist ja die SIVBEG ihre Inkompetenz dadurch, dass sie sich in den letzten Jahren des Know-hows und der Infrastruktur der BIG be­dient hat.

Die SIVBEG ist ein Unternehmen mit acht Mitarbeitern, und dafür hat man ganz gene­rös zwei Geschäftsführer bestellt. Die braucht man ja dazu, jeder hat vier Mitarbeiter. Das spricht für Führungsqualität. Einer davon hatte zusätzlich noch ein Geschäftsver­hältnis mit der BIG – also wirklich ein total sinnloses Konstrukt. Über die finanziellen Aus­stattungen der Geschäftsführer will ich mich jetzt nicht auslassen, das ist nicht Grund­lage einer Bonitätsbetrachtung.

Allerdings sind bereits geschehene oder abgewickelte Geschäfte sehr wohl einer Be­trachtung wert, und da haben wir einige Beispiele, denn es wurden Kasernen oder Lie­genschaften vom Bundesheer verkauft, ohne dass ein Vergleichsangebot zu einem be­stehenden Verkehrswertgutachten eingeholt wurde. Ich nehme ein Gutachten her, sa­ge das ist es und es passt schon. Wenn ich solche Werte verkaufen will, dann schaue ich mindestens um ein zweites, wenn nicht um ein drittes Angebot, um einfach einen möglichst hohen Preis zu erzielen.

Also da stellt sich die Frage nach der Kompetenz eigentlich schon gar nicht mehr, denn das ist nicht kompetent. Die Gutachter, die eingesetzt wurden, lasse ich jetzt aus. Das ist auch so ein Thema. Aber die Verträge mit diversen Beratungskanzleien sind auch sehr interessant: Ich nehme mir eine Beratungskanzlei, dann hole ich mir dort ein An­bot ein, und plötzlich, am Ende des Tages, zahle ich, obwohl ich keinen Cent an Mehr­erlös als geplant habe, die dreifachen Beratungskosten.

Meine Damen und Herren, diese Firma ist doch mehr als sinnlos! Dann gibt es noch ein besonderes Schmankerl, das die SIVBEG zu bieten hat: die Residenz in Prag, eine Liegenschaft des Bundesheeres, sollte verkauft werden, und der dortigen Botschaft ist das erstellte Verkehrswertgutachten doch reichlich niedrig vorgekommen. Dieses wies 575 000 € aus. Deswegen sagte die Botschaft: Das glaube ich eigentlich nicht!  holte zwei weitere Gutachten ein und siehe da, die Schätzungen lagen dann bei 1,08 Millio­nen € beziehungsweise bei 1,18 Millionen €.

Nichtsdestotrotz hat die SIVBEG gesagt: Das brauchen wir nicht, das ist uninteressant, das stimmt sowieso nicht. Ein Gutachter von der SIVBEG hat gesagt, dass es das nicht sein kann  ohne dass er die Liegenschaft gesehen hat, ohne dass er die Residenz von innen betrachtet hat. Das kann es nicht sein, sagte dieser gute Herr. Der Kaufpreis wur­de, trotz zweier höherer Gutachten von über 1 Million €, bei 650 000 € angesetzt. Er­zielt wurden letztendlich 1,04 Millionen €, also doch deutlich höher. Ich glaube, das wä­re noch besser gegangen.

Aber die SIVBEG ist jedenfalls nicht das Unternehmen, dem ich als Repräsentant die­ser Republik irgendeines meiner Grundstück anvertrauen würde, um es zu verkaufen. Aus diesem Grund stimmen wir nicht zu, ganz im Gegenteil.

 


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