Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 214

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Da der Ankauf des Grundstücks im Jahr 2004 um 780.000 EUR erfolgt war, empfahl der Makler — ohne Einholung eines Verkehrswertgutachtens — einen Verkaufspreis von 800.000 EUR, den das Bewertungsteam bestätigte. Erst nach Beginn der Aus­schreibung der Liegenschaft übermittelte das BMLVS Gutachten zu einer möglichen Kontamination der Liegenschaft an die SIVBEG. Dies führte zu einer Verunsicherung von Kaufinteressenten, welchen die SIVBEG diese Gutachten nachträglich zugesandt hatte. Bis zum Ende der Anbotsfrist Mitte Jänner 2008 langte nur ein gültiges Kauf­angebot ein. Das Grundstück wurde an diesen Bieter, der Eigentümer des Nachbar­grundstücks war, um 810.000 EUR verkauft.

31.2 Der RH kritisierte, dass das BMLVS die Informationen zu einer bestehenden Kon­tamination der SIVBEG erst nach Beginn der Ausschreibung bekannt gegeben hatte, obwohl entsprechende Unterlagen im BMLVS vorlagen. ()“

Auf Grund dieses vernichtenden Rechnungshofberichtes ist die SIVBEG mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Agenden sind von der BIG wahrzunehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, die Strate-gische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und EntwicklungsgesmbH, die SIVBEG, mit Auslaufen der derzeitigen Geschäftsführerperiode aufzulösen und die Agenden der BIG zu übertragen.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.59.57

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Unter dem Tagesordnungspunkt 2 haben wir eine sehr weitreichende Dis­kussion über die Zusammenarbeit mit und Einbindung Serbiens in die EU-Strukturen ge­führt und haben das auch gemeinsam beschlossen.

Jetzt, unter dem Tagesordnungspunkt 13, geht es um ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Einige meiner Vorredner haben schon auf die wesentlichen Punk­te in diesem Abkommen hingewiesen.

Der Begriff „Doppelbesteuerung“ ist da allerdings etwas irreführend, weil es geht ja tat­sächlich um die Vermeidung von Doppelbesteuerungen. Das Doppelbesteuerungsab­kommen folgt im Wesentlichen den Regeln der OECD-Musterabkommen und beinhal­tet Punkte der Transparenz - und Amtshilfebereitschaft.

Meine Damen und Herren, die Mobilität und der Einsatz von Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmern hat in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Arbeitnehmer übersie­deln immer öfter in andere Staaten oder sind für längere oder kürzere Zeiträume in an­deren Ländern beruflich tätig. Die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens, die auch Einkünfte der unselbständigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelt, wer­den daher auch für diese Personengruppen immer bedeutender.

Ziel des Abkommens ist es auch, die internationale Wirtschaftstätigkeit und die grenz­überschreitenden Investitionen vor Doppelbesteuerung zu schützen. Bei den außenwirt­schaftlichen Beziehungen unseres Landes gewinnt die Republik Serbien immer mehr an


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