Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 219

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Herr Dr. Holoubek ist seit 1. Februar 1998 Universitätsprofessor für öffentliches Recht am Institut für Verfassungs‑ und Verwaltungsrecht der WU Wien. Außerdem ist er auch Mitglied des erweiterten Präsidiums der Österreichischen Universitätenkonferenz. Er hat sich in allen gesellschaftlichen Bereichen sehr aktiv eingebracht und ist auch ein Fach­mann für Medienrecht. Der Verfassungsgerichtshof braucht mittlerweile ebenfalls einen Fachmann für Medienrecht, weil immer mehr Fragen in diesem Bereich auftauchen wer­den.

Ich glaube, dass er eine große Verstärkung für den bestehenden Kreis der Verfas­sungsrichter wäre. Daher wird der Vorschlag unserer Fraktion Universitätsprofessor Dr. Michael Holoubek lauten. (Beifall bei der SPÖ.)

20.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Mag. Don­nerbauer zu Wort gemeldet. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.13.52

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Da­men und Herren! Ich werde mich kürzer fassen. Ich glaube, wir sind uns wohl einig, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof nicht nur eine lange Tradition hat, son­dern auch eine ganz herausragende Stellung in seiner Funktion als Hüter der österrei­chischen Bundesverfassung, die sich auch international sehr bewährt und viele Nach­ahmer gefunden hat.

Es ist ein unabhängiger Gerichtshof, der von Bürgerinnen und Bürgern angerufen wer­den kann, wenn sie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Entscheidungen haben. Aber auch dieses Hohe Haus hat ja bekanntlich ein Antragsrecht. Der Verfassungsge­richtshof erfüllt somit seine Aufgabe der Sicherstellung einerseits der Verfassungsge­mäßheit der Verwaltung und auch der Gesetze, aber andererseits quasi auch als Stelle für eine doch sehr einheitliche Interpretation der österreichischen Bundesverfassung sehr gut.

Umso wichtiger ist natürlich auch dieser heutige Tagesordnungspunkt, bei dem dem Nationalrat das Recht zukommt, auch einzelne Verfassungsrichter zu wählen. Wir ha­ben daher der Bedeutung dieses Amtes gemäß, glaube ich, auch einen sehr guten Pro­zess zur Findung einer geeigneten Person gehabt. Es wurde von meinem Vorredner ja schon dieses doch sehr breite Hearing betont, bei dem alle, die sich beworben haben, die die Voraussetzungen erfüllt haben, die Gelegenheit gehabt haben, sich vor Mitglie­dern des Verfassungsausschusses zu präsentieren, und auch Fragen beantwortet haben.

Es gab eine breite Liste von Persönlichkeiten. Es waren sicherlich alle sehr honorige Persönlichkeiten mit unterschiedlicher Herkunft, mit unterschiedlicher beruflicher Erfah­rung, natürlich auch manchmal mit unterschiedlicher Kompetenz. Letztlich ist es eben die schwierige Aufgabe, hier einen auszuwählen.

Ich kann hier wie mein Vorredner dem Hohen Haus auch empfehlen, Herrn Professor Dr. Michael Holoubek zu wählen. Er ist, wie ich meine, eine anerkannte Persönlichkeit auf dem Gebiet des Verfassungsrechtes. Er hat durchaus ein sehr herausragendes und beachtenswertes Berufsleben hinter sich, in dem er sich mit verschiedenen Facetten des österreichischen Verfassungsrechts beschäftigt hat. Schon seit er eine Stelle als Assistent am Institut für Verfassungsrecht des damaligen Professor Korinek, eines der ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, innehatte, beschäftigt er sich mit einzelnen Schwerpunkten, die geradezu maßgeschneidert zu sein scheinen für eine Funktion im Verfassungsgerichtshof. Ich möchte hier beispielsweise erwähnen Staats­organisation, europäische Integration und Grund‑ und Menschenrechte.

Dr. Holoubek hat auch in seiner wissenschaftlichen Karriere sehr viel Reputation er­worben, sodass ich glaube, dass sich die Wahl des Herrn Professor Dr. Michael Holou-


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