Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 218

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Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen ei­nen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die in § 1 enthaltene Tabelle bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Ti­tel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Ab­änderungsantrages der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kolle­gen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Auflösung der SIVBEG.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

20.10.3015. Punkt

Erstattung eines Vorschlages für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungs­gerichtshofes

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nun gelangen wir zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Entsprechend der Vereinbarung in der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Durchführung einer Debatte vor und ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Eingestellte Redezeit: 5 Mi­nuten. – Bitte.

 


20.11.26

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf ganz kurz zu dem Hearing, das stattgefunden hat, Stellung nehmen. Ich glaube, dass es ein äußerst interessantes Hearing war. Es haben sich für diese Position des Verfassungsrichters 15 Personen gemeldet. Leider, muss man sagen, waren davon nur drei Frauen. Das ist schade. Wir müssen versuchen, dass wir da ei­nen höheren Frauenanteil bekommen, weil es ein Missverhältnis bei den Bewerbungen gab.

Zwei, wobei eine davon wieder eine Frau war, haben zurückgezogen, sodass letztend­lich 13 Bewerber zu diesem Hearing gekommen sind und nur zwei Frauen dabei wa­ren. Ich glaube, es hat sich das Verhältnis noch mehr verschlechtert, und ich muss sa­gen, das Hearing war an sich ein hochqualitatives. Alle Personen, die sich dieser Anhö­rung gestellt haben, waren fachlich hervorragend.

Man muss sich jedoch, wie ich meine, für einen Bewerber entscheiden. Der Vorschlag unserer Fraktion wäre Universitätsprofessor Dr. Michael Holoubek aufgrund seiner bis­herigen Tätigkeiten insbesondere im Verfassungsbereich. Er ist allen Mitgliedern die­ses Hauses bekannt als Mitglied des Österreich-Konvents, und er hat sich dort auch sehr aktiv eingebracht.

 


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