wird – ich gehe einmal davon aus, dass der Wahlvorschlag der Regierungsfraktionen auch die entsprechende Zustimmung der Regierungsfraktionen erhalten wird – in diesem Sinne auch das Durchschnittsalter im Verfassungsgerichtshof senken. Wir hoffen natürlich, dass sich seine Expertise, vor allem im Bereich der Grundrechte, dann auch in der Judikatur wiederfinden wird.
Aber es ist – Kollege Wittmann hat das schon angesprochen, und da bin ich sehr froh, dass die Sozialdemokratie hier nach wie vor sensibel ist, so wie wir Grüne das auch sind – äußerst bedauerlich, dass bei dem öffentlichen Hearing, das ja auch schon angesprochen wurde, sich überhaupt nur zwei Kandidatinnen letztendlich der Anhörung gestellt haben. Eine Kandidatin hat vorab zurückgezogen.
Das ist bis zu einem gewissen Grad schon auch historisch zu sehen, denn als ich mir angesehen habe, wie denn die Bestellungen der Verfassungsgerichtshof-Richter/innen seitens des Nationalrates in den letzten Jahren gelaufen sind, habe ich eine Entschließung aus dem Jahr 1990 gefunden, in der man sich darauf verständigt und eine Entschließung an die Bundesregierung verabschiedet hat, der dann für das nächste Mitglied ein Vorschlagsrecht zugekommen ist, dass doch als Nächstes einer Frau sozusagen der Vorzug gegeben werden möge und dass man auch Anstrengungen setzen möge, Frauen dazu zu ermutigen, sich um dieses Amt zu bewerben.
Wenn ich mir das jetzt anschaue – von 15 Personen, die sich gemeldet haben, waren drei Frauen, von 14, die zur Anhörung gekommen sind, waren zwei Frauen –, dann ist schon die Frage zu stellen, ob diese Ermutigung in den letzten Jahren ausreichend betrieben wurde. Ich fürchte, dem ist nicht so. Das hat natürlich seine Ursachen darin, dass vor allem in dem Berufsstand, aus dem sich die RichterInnen oder die KandidatInnen melden, nämlich im universitären Bereich und auch im beamteten Bereich, traditionell nach wie vor ein Frauenproblem besteht. Diesen Umstand werden wir bei der Frage, welche KandidatInnen wir vorschlagen und unsere Zustimmung erhalten, nicht lösen können, das muss man trotzdem auch seitens der Politik lösen.
Aber es ist natürlich auch die Frage: Wer bewirbt sich überhaupt um so ein Amt? – Da kann man aus den Erfahrungen der letzten Jahre schon Folgendes sagen: Das sind zum einen Personen, die sozusagen darauf hoffen können, dass sie hier unter Umständen in das Radar der Regierungsparteien, die eben zu dem Zeitpunkt an der Macht sind, geraten und auch von diesen vorgeschlagen werden. Wahrscheinlich ist es tatsächlich so, dass Frauen vielleicht weniger den Eindruck haben, dass es hier Möglichkeiten für sie gibt. Darüber hinaus ist auch bedauernswert, dass sich nicht eine Kultur entwickelt hat, die da heißt, zivilgesellschaftliche Organisationen, NGOs und andere kommen vorweg und schlagen Menschen vor, die sich um eine Kandidatur bewerben könnten.
Vor diesem Hintergrund bitte ich dringend und appelliere ich dringend an Sie, dass wir für die kommenden Bestellungen, die ja schon 2012 und in den Folgejahren anstehen, ganz massiv darauf achten, Frauen zu ermutigen. Vielleicht können wir das auch in Form eines Abkommens zwischen den Fraktionen oder in Form eines Antrages, den man noch diskutieren kann, sozusagen dingfest machen und dann tatsächlich darauf achten, dass diese sich bewerben und auch entsprechend in die Vorschläge aufgenommen werden. (Beifall bei den Grünen.)
Zuallerletzt noch: Der Verfassungsgerichtshof ist eine wichtige Institution, wir werden uns im Rahmen der Budgetdebatten auch mit dem Verfassungsgerichtshof beschäftigen müssen. Was hier nach wie vor anzugehen ist, ist natürlich die Frage der Belastung des Verfassungsgerichtshofs aufgrund der Asylfälle. Auch wenn zusätzliche Planstellen hinzugekommen sind, so beobachten wir doch von Bericht zu Bericht, dass es dort, was die Fälle, die Fallzahl betrifft, zu keiner Entspannung kommt. Vor diesem Hintergrund ist sicher auch fachlich und sachlich weiterzudiskutieren.
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