Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 223

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Was das Abstimmungsverhalten der Grünen betrifft, so sind wir ja eine Fraktion, die keinen Klubzwang hat. Das heißt, jeder Mandatar beziehungsweise jede Mandatarin macht von seinem beziehungsweise ihrem freien Mandat Gebrauch und entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Aufgrund der Diskussion, die bei uns im Klub ge­laufen ist, gehe ich einmal davon aus, dass es Stimmen von MandatarInnen für den von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Kandidaten geben wird. Ich gehe aber auch davon aus, dass es Stimmen für eine der Frauen geben wird, die sich beworben haben, weil sie eine wirklich gute Vorstellung geboten hat, auch wenn sie von den Re­gierungsfraktionen nicht vorgeschlagen wurde. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Scheibner. – Bitte.

 


20.29.31

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Auch das BZÖ hat keinen Klubzwang, sondern es entscheidet bei einer derartigen Wahl jeder Abge­ordnete nach seiner Vorstellung, wobei auch ich der Meinung bin, dass – durch das Hearing bestätigt – Univ.-Prof. Dr. Holoubek die besten Qualifikationen aufweist und da­durch eine Wahl von ihm sicherlich kein Fehler ist.

Ich möchte eher darauf hinweisen, dass sicherlich Holoubek unter den Kandidaten aus meiner Sicht der Beste gewesen ist, dass es aber die Frage ist: Gab es Kandidaten/Kan­didatinnen, die sich gar nicht erst beworben haben, weil sie schon im Vorfeld gewusst haben, dass sie keine Chance haben werden? – Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns das vergegenwärtigen. Es gab sogar – jetzt wird ja hier gefragt, warum es so wenige Frauen gibt – eine sehr qualifizierte Kandidatin, Universitätsprofessorin Kucsko-Stadl­mayer, die sich beworben hatte, aber, wie ich glaube, aufgrund der Zeitungsmeldungen darüber, dass es schon eine Vorentscheidung gegeben hat, vor dem Hearing ihre Be­werbung zurückgezogen und sich das Hearing gar nicht mehr angetan hat.

Ich glaube, es wäre auch eine Verantwortung, dass man eines schon zum Ausdruck bringt: Das sind wichtige, sehr sensible Positionen, und da sollte sich die Parteipolitik bei der Vorauswahl ein bisschen zurückhalten. Man sollte versuchen – zumindest ver­suchen –, das Signal zu setzen, dass es wirklich um Leistung geht und nicht darum, wer sich am besten in diesem Ränkespiel schlägt: Da wird etwas in der Regierung ent­schieden, etwas hier im Parlament, und es muss einen entsprechenden Ausgleich ge­ben; dann hört man, dass schon vorbesprochen wird, wer beim nächsten Ausscheiden eines Richters die besten Chancen haben wird. Das ist sicherlich nicht dazu geeignet, wirklich gute, hochqualifizierte Menschen, die auch einen Ruf zu verlieren haben und die eben nicht als Alibikandidaten durchfallen wollen, dazu zu animieren, sich für die­ses wichtige Amt im Staate zur Verfügung zu stellen und die Kandidatur abzuhalten. (Beifall beim BZÖ.)

Zu den Hearings auch noch ein Wort: Wenn man da wenige Minuten hat, um mit dem einzelnen Kandidaten zu diskutieren, ist es natürlich kaum möglich, auch zu hinterfra­gen, mit welcher Konzeption, mit welcher Strategie dieser mögliche Verfassungsrichter oder diese Verfassungsrichterin an die Aufgabe herangehen wird. Vielleicht sollte man sich in Zukunft auch überlegen, dass die Nominierung etwas früher stattfinden sollte und dass man mit dem nominierten Kandidaten nach dem Hearing noch einmal ein in­tensiveres Gespräch führen kann, um sich ein klareres Bild von den Fähigkeiten und Möglichkeiten dieses Kandidaten machen zu können.

Aber das Wichtigste wäre, Folgendes zu signalisieren: Es wird der/die Beste gewählt und nicht der oder die mit den besten politischen Beziehungen. (Beifall beim BZÖ.)

20.32

 


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